3,97 Cent anstatt 7,21 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) – dank des bereits im August abgeschlossenen Vertrages der Geschäftsführung der WBG Horst mit Gelsenwasser dürfen die Mitglieder mit weniger hohen Heizkosten rechnen im Vergleich zu anderen Verbrauchern. „Das freut uns natürlich sehr, da die gestiegenen Erdgas- und Heizkostenpreise ja gerade vielen Menschen finanziell zu schaffen machen“, erklärt Christian Hörter.
Der Vertrag ist seit dem 1. Januar gültig und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Dies betrifft etwa 95 Prozent des Bestandes, also alle Wohnungen, bei denen sich die Gas-Sammelheizungen im Keller befinden.
Hinzu kommt allerdings noch die gesetzlich erstmals erhobene CO²-Steuer, dies führt in der aktuellen Abrechnung zum Teil zu höheren Nachzahlungen. Darauf weist die WBG Horst hin.
Wird Verbrauchern zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, über eine Homepage einen Laufzeitvertrag abzuschließen, dann muss ab dem
1. Juli 2022 auf der Homepage zusätzlich ein Kündigungsbutton platziert werden, über den der Vertrag wieder gekündigt werden kann.
Verbraucher sollen ihre Verträge dadurch künftig schneller und leichter wieder beenden können. Bislang sind die Möglichkeiten zur Kündigung oftmals nur nach langwieriger Suche zu finden.
Kürzere Kündigungsfristen
Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, man kann die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.
Dadurch werden Verbraucher besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.
Haustürgeschäfte: Aufforderung zur sofortigen Zahlung unzulässig
Kostenträchtiger Abzocke an der Haustür schiebt der Gesetzgeber ab dem 28. Mai 2022 einen Riegel vor: Bei Verträgen, die bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung zustande gekommen sind, darf nicht mehr am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden.
Ausnahme: Wenn die Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten wollen. (Quelle: Verbraucherzentrale)
Steuern, Mindestlohn, Unterhalt: Im neuen Jahr ändert sich einiges bei den Finanzen. Wo kann Geld gespart werden?
So wird beispielsweise der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht. Im zweiten Halbjahr gibt es eine Steigerung auf 10,45 Euro.
Auch die Arbeitslosengeld-II-Sätze – Hartz IV genannt -, das Wohngeld und der Kinderzuschlag werden jeweils um einige Euro angehoben; damit sollen die stetig steigenden Lebenshaltungskosten leichter zu stemmen sein.
Für Kinder mit getrennt lebenden Eltern gibt es zusätzlich etwas mehr Unterhalt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst: Der Mindestunterhalt für Kinder bis sechs Jahren beträgt dann 396 Euro. Bisher waren das 393 Euro. Der Satz steigt mit dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Ein wenig Entlastung ist auch durch die Einkommensteuer zu erwarten. Denn wie jedes Jahr wird hier der Grundfreibetrag etwas angehoben: Für Ledige steigt er auf 9984 Euro; erst wenn diese Grenze überschritten ist, ist das jährliche Einkommen zu versteuern. Das bedeutet ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021.
Verheirateten Paaren stehen 19.968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher.Auch bei der Vorsorge tut sich etwas: Die steuerfreien Beiträge für eine Basis-Altersvorsorge werden nach oben korrigiert.
Wer in die Rürup-Rente oder die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, kann als Alleinstehende bis zu 25.639 Euro als Sonderausgaben beim Finanzamt angeben, Paare doppelt so viel.
Die „alte Dame“ WBG Horst ist in diesem Jahr 125 Jahre jung geworden und dazu stieg am 16. Oktober auf dem ehrwürdigen Schloß Horst eine große Party in und vor der Glashalle.
Christian Hörter (Foto) begrüßte im Rahmen einer bewegenden Rede rund 150 Gäste, darunter auch Vertreter aus der Wohnungswirtschaft und Politik. Zum Beispiel Bürgermeister Werner Wöll, Dr. Jochen Grütters, stellv. IHK-Hauptgeschäftsführer, Verbandsdirektor Alexander Rychter und befreundete Vertreter der Gelsenkirchener Genossenschaften. Sie alle zollten Christian Hörter großen Respekt und belohnten den WBG-Geschäftsführer mit viel Applaus.
Das gesamte Team der Geschäftsstelle der WBG Horst (Foto) und Teile des Aufsichtsrates waren anwesend. Sie waren besonders stolz auf das gelungene Fest, die vielen Glückwünsche und freuten sich mit den gut gelaunten Gästen.
Zum Start war der „Knappenchor Consolidation Gelsenkirchen“ zu Gast und begeisterte die Anwesenden mit der imposanten Sangeskraft und dem Steigerlied.
Danach folgt der offizielle Teil mit Festreden und Ehrungen, zum Beispiel von Verbandsdirektor Alexander Rychter (Foto: rechts)
Mittags vergnügte „Hausmeister Klopotek“ die Gäste mit Anekdoten aus dem Pott und witzigen, selbst komponierten Ruhrgebiets-Liedern.
Im Anschluß gab es ein fröhliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen, Bier und Grillgut an der frischen Luft. Der Caterer Borutta war mit einem Airstream (Foto) angereist und der Getränkedienst Reinbur löschte mit seinem Team und frischem Stauder-Bier und Softgetränken die durstigen Kehlen der feiernden Gäste.
Für die kleinen Gäste gab es ebenfalls jede Menge Highlights, zum Beispiel eine lustige Hüpfburg und Kinderschminken vom Kinderschutzbund Essen.
Die Planungen sind in vollem Gang, bald werden die Bagger anrollen. Das jüngste Neubauprojekt auf dem Eckgrundstück Markenstraße 43 / Heinrich-Heine-Straße 19 wird ein Meilentsein. Christian Hörter, geschäftsführender Vorstand der WBG Horst, stimmt derzeit die Details mit den Architekten ab.
Dann wird auch die Geschäftsstelle ein neues Zuhause bekommen. Diese ist im Erdgeschoss und der ersten Etage geplant. Im Empfangsbereich wird es einen Wartebereich und ein Sprechzimmer für vertrauliche Gespräche geben. Die Büros sind im ersten Stock beheimatet.
Die Tiefgarage wird voraussichtlich 27 Stellplätze aufweisen, davon zwei behindertengerechte Parkplätze. Das Dach der Tiefgarage wird begrünt, dort entsteht zugleich eine Freizeitfläche mit kleinem Spielplatz . Aus der Tiefgarage kommt man mithilfe eines Aufzuges in alle Etagen und natürlich auch in die neue Geschäftsstelle der WBG Horst.
Voraussichtlich alle Wohnungen bekommen ein Gäste-WC, Badewanne und Dusche, die großen Wohnungen sogar zwei Duschen. Die Wohnungsgrößen sind ansehnlich. Im Erdgeschoss neben der Geschäftsstelle befindet sich eine 70 Quadratmeter große Wohnung. Im ersten Obergeschoss haben die beiden Wohnungen 91 und 103 Quadratmeter. Ein Stockwerk darüber gibt es vier mit Größen von 61, 74, 91 und 103 Quadratmetern. Das dritte OG weist mit knapp 78, 100 und 120 Quadratmetern große Penthouse-Wohnungen auf.
Das Neubauprojekt auf dem Eckgrundstück an der Markenstraße 43/Heinrich-Heine-Straße 19 schreitet voran. Werfen Sie einen Blick auf den Entwurf. Der Bauantrag ist bereits gestellt worden.
Hesterkampsweg: Energetische Fassaden-Sanierung ist nicht genehmigt worden. Der Vorstand gibt nicht auf und sucht nach einer neuen Lösung.
125-Jahresfeier: Die große Party für alle Mitglieder startet am 16. Oktober auf Schloß Horst.
Sollten Sie kein Exemplar erhalten haben oder noch ein weiteres für Freunde benötigen, so können Sie es sich gerne hier als pdf-Datei herunterladen oder eine E-Mail senden an info@wbg-horst.de.
In der Markenstraße wird ordentlich gewerkelt, Wände sind herausgerissen, es liegt Staub in der Luft. Eine große neue Wohnung entsteht aus zwei einzelnen Mietobjekten. Viele Wohnungsunternehmen investieren in ihren Bestand, ein ganz normaler Prozess. So auch bei der WBG Horst. Dort wurden in den letzten fünf Jahren rund 2,5 Millionen Euro in den Bestand investiert.
Wenn eine Wohnung lange im Besitz des Mitgliedes war, gibt es verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Das ist ein ganz normaler Prozess, der einem modernen Standard dient. So werden zum Beispiel neue Fliesen und Böden verlegt, Stromleitungen, Heizungssysteme und Fenster erneuert oder kleine Räume und Durchgangszimmer entfernt und zu größeren Flächen umgestaltet.
Warum der ganze Aufwand? Der Grund ist ganz einfach: „Ziel ist es, als Genossenschaft zeitgemäßen Wohnraum anbieten zu können. Heutzutage wollen die Menschen größere Bäder, um sich ihre eigene kleine Wellnesszone zu schaffen. Auch große offene Küchen und lichtdurchflutete Wohnräume sind sehr angesagt“, so Geschäftsführer Christian Hörter.
Und heutzutage herrschen auch strengere Auflagen und Vorgaben für den Brandschutz. Es gibt also immer etwas zu tun, wenn eine Wohnung frei wird. „Wir legen viel Wert auf Instandsetzung und berücksichtigen das geänderte Nutzungsverhalten der Bewohner. Denn die Zufriedenheit unserer Mitglieder liegt uns sehr am Herzen“,sagt Hörter.
Bild: Bei einer Sanierung werden die Wohnung oftmals „auf links gedreht“ und alles wird neu gemacht – von der Leitung über das Fenster bis zum Boden und sanitären Anlagen. Foto: Heidi Hagemann
Im neuen Jahr ändert sich einiges für die Verbraucher. Die Redaktion erklärt hier im zweiten Teil das Thema Mindestlohn und das Verbot von Einwegplastik.
Der Mindestlohn steigt
2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal. Seit dem 1. Januar 2021 sind 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren es 9,35 Euro. Im weiteren Schritt erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn dann nochmal zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto pro Stunde.
Ausnahmen davon bleiben aber bestehen. Mehr Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de, Suchwort: Mindestlohn.
Verbot von Einwegplastik
Die EU will die Verwendung von Einweg-Gegenständen aus Kunststoffen reduzieren. Zum Schutz der Meere und der Umwelt wird der Verkauf bestimmter Plastik- und Styroporgegenstände, für die es bereits Alternativen gibt, daher ab dem 3. Juli 2021 verboten. Nicht mehr kaufen kann man dann folgende Einmal-Gegenstände: Plastikbesteck
Das Jahr 2021 startet mit neuen Gesetzen und Verordnungen. Die Redaktion erklärt Ihnen im ersten Teil, was sich für den Verbraucher ändert.
Heizen und Autofahren können dieses Jahr teurer werden. Grund dafür ist die neue CO₂-Abgabe. Seit Januar 2021 wird eine CO₂-Steuer – unter anderem auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas – fällig. Ziel der CO₂-Steuer ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. Beispiel Zapfsäule: Auf jeden Liter Diesel werden in diesem Jahr 8 Cent CO₂-Preis fällig, beim Benzin sind es 7 Cent. Das führt zu Mehrkosten von 85 Euro, wenn man eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern und einen Benzinverbrauch von acht Litern pro 100 Kilometer annimmt.
Die Abgaben auf Strom sinken. Grund ist die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG), die von 6,756 Cent je Kilowattstunde auf 6,5 Cent reduziert wird. Allerdings beeinflussen auch andere Faktoren den Strompreis, der für Endverbraucher auch steigen kann. Etwa, wenn Netzbetreiber die Entgelte spürbar erhöhen. Das ist in NRW allerdings nur in wenigen, kleineren Netzgebieten der Fall. Erfreulicherweise bleiben laut Verbraucherzentrale die Netzentgelte, die ein Viertel des Strompreises ausmachen, durchschnittlich nahezu unverändert.
Pünktlich zum Jahresende in einer bewegenden Zeit ist das neue Magazin erschienen und wird zurzeit verteilt. Trotz Corona und schwierigen Voraussetzungen hat die Redaktion viele spannende Themen recherchiert und umgesetzt.
Ziel aller an diesem Heft beteiligten Genossenschaften ist die Wohnwert-Steigerung der bestehenden Objekte. Ob Sanierung oder Instandhaltung – es ist viel geschehen in diesem Jahr. Dies betrifft natürlich auch neue Bauprojekte, über die wir Sie informieren möchten.
Ein weiteres spannendes Projekt ist der Neubau auf dem Eckgrundstück an der Markenstraße 43/Heinrich-Heine-Straße 19. Dies wird auch die neue Heimat der Geschäftsstelle werden. Zudem entsteht dort ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage.
Sie kennen das sicher. Schnell kommt es zu Diskussionen, wenn der Eine etwas machen und der Andere seine Ruhe haben möchte. Wie es am besten mit Nachbarn klappt, ohne sich dabei gleich zu streiten, das berichtet unser Autor, Rechtsanwalt Felix Meyer-Dietrich.
Die Pandemie hält uns weiter in Atem, wir stellen Ihnen den Einkaufs- und Menüservice des DRK vor.
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