Autor: Heidi Hagemann

Sozialberatung ist kostenloser Service

Wir möchten, dass Sie als Mitglied unserer Genossenschaft zufrieden in Ihrer Wohnung und Ihrem Quartier leben können – und das bis ins hohe Alter. Deshalb setzen wir uns für Ihre Wohn- und Lebensqualität ein. Damit Sie auch in schwierigen Lebenssituationen nicht alleine sind, bietet Ihnen Katharina Polonski eine professionelle Sozialberatung an – kostenlos, unverbindlich, vertraulich.

Ganz gleichgültig, ob es um Themen wie Hartz IV, Schulden, Nachbarschaftskonflikte, Wohnen im Alter, ganz persönliche Konfliktsituationen oder um Nach­barschaftshilfe und Quartiersentwicklung geht:

Wir wollen dafür sorgen, dass Sie in allen Lebenssituationen die Orientierung behalten und individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung finden. Viele wissen es vielleicht nicht, aber die Sozialarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht. Sie können sich also ganz darauf verlassen, dass alles vertraulich abläuft.

Katharina Polonski ist unter Telefon 0151/14315010 erreichbar.

Tourismus-Tipps für Gelsenkirchen

Die Stadt Gelsenkirchen hat eine neue Tourismus-Website mit vielen Insider-Tipps, zum Beispiel wichtige Infos zur EURO 2024 in Gelsenkirchen, Events, Bars und Kneipen, Gastronomie oder Radtouren auf den Trassen. Mehr Infos gibt es unter visit.gelsenkirchen. (Copyright: Stadt Gelsenkirchen/Karsten Rabas)

Das ändert sich 2024: Neue Gesetze und Verordnungen

Mehr Bürgergeld und Mindestlohn sowie eine CO2-Preissteigerung – die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige davon wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Manches war bereits seit Längerem geplant, anderes kam erst vor Kurzem hinzu, weil die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung korrigieren musste. Wichtige Änderungen im Überblick

Bürgergeld und Mindestlohn steigen

Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent – von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Die geplante Erhöhung war unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisiert worden.

Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat.

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte.

Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen – laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

CO2-Preis steigt deutlich

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, durch das entstandene Loch im Bundeshaushalt wurde nun kurzfristig die deutlichere Steigerung vereinbart. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern.

Das Instrument der CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings war die Steigerung 2023 wegen der hohen Energiepreise vorübergehend ausgesetzt. Mit der CO2-Bepreisung will man Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Quelle: NDR

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten der WBG Horst und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

– Freie Wohnungen bei der WBG Horst komplett vermietet
– Baufortschritt in der Markenstraße
– Warten auf die Wärmeplanung
– Infos zur Wohnungsvergabe

und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Die WBG Horst lädt ihre Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am Mittwoch, den 31. Mai 2023, um 17.00 Uhr, im „Rittersaal“ von Schloss Horst, Gelsenkirchen-Horst, Turfstraße 21 statt.

Auf der Tagesordnung stehen der Beschluss des Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 2022, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die Wahl zu selbigem.

Ein Exemplar des gedruckten Geschäftsberichtes kann in der Geschäftsstelle abgeholt bzw. angefordert werden.

Die Einladung können Sie hier herunterladen.

Gute Nachricht – Erstattung der Nebenkosten

Grund zur Freude gibt es bei der Betriebskostenabrechnung. Aufgrund der alten und langfristigen Festverträge, welche Geschäftsführer Christian Hörter mit Gelsenwasser für Strom und Gas abgeschlossen hatte, gibt es eine Erstattung der Nebenkosten, welche zurzeit erfolgt.

Mitarbeiterin Kristina Böhme bittet um Verständnis, dass es nicht möglich ist, weiterhin die hohen Vorauszahlungen als Sicherheit zu leisten. „Da wir eine Genossenschaft sind, ist dies nicht möglich, denn wir dürfen aus steuerlichen Gründen nicht mit dem Geld arbeiten.“ Ihr Tipp: Besser etwas Geld beiseitelegen und zum Beispiel auf dem Sparbuch deponieren.

Weitere Informationen dazu gibt es von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle unter Telefon 0209/55548 oder über E-Mail unter info@wbg-horst.de.

Am WBG Horst-Neubau wurde Richtfest gefeiert

Der Richtkranz hängt am Neubau der Wohnungsbaugenossenschaft Horst (WBG Horst) in der Markenstraße 43 / Heinrich-Heine-Straße 15.

„Für unsere Genossenschaft ist dieser Neubau ein Meilenstein und wir als WBG Horst sind stolz darauf, dass wir dieses Projekt so weit gebracht haben“, sagte Geschäftsführer und Vorstand Christian Hörter.

Mit den zehn Wohnungen, die an der Markenstraße / Ecke Heinrich-Heine-Straße entstehen, „können wir den Anliegen vieler unserer Mitglieder noch besser gerecht werden“, nannte Christian Hörter einen Grund für den Neubau. So gebe es eine stete Nachfrage nach größeren Wohnungen mit entsprechendem Komfort. Für den geschäftsführenden Vorstand und seine nebenamtlichen Vorstandskollegen Torsten Cunz und Thomas Kessel „sind Neubauten neben der steten Pflege und Modernisierung des Bestandes denn auch ein guter Weg, die Zukunft der Genossenschaft zu gestalten“.

Nach dem Richtspruch des Zimmermanns neben dem mit bunten Bändern versehenen Richtkranz und dem obligatorisch zerstörten Schnapsglas, das der Zimmermann in großer Höhe unter Hochrufen der Richtfest-Teilnehmer zuvor mehrfach geleert hatte (und trotzdem sicher wieder nach unten kam), gab’s ein gemütliches Beisammensein im Rohbau. Die zahlreichen Interessenten konnten sich die Wohnungen schon einmal ansehen.

Natürlich braucht es beim derzeitigen Rohbau-Zustand noch einiges an Phantasie, um sich die Wohnungen einmal möbliert vorzustellen. Die zehn Wohnungen haben Größen zwischen 60 und 120 Quadratmetern und teilweise sogar zwei Balkone auf der Vorder- und der Rückseite des Gebäudes.

Aufzüge bringen die Wohnungsnutzer und ihre Besucher in die jeweiligen Etagen, im Penthouse führt der Aufzug sogar direkt in den Wohnbereich. Eine ausreichende Zahl von Parkplätzen befindet sich in der Tiefgarage.

Und auch die Mitglieder der WBG Horst werden ihre Geschäftsstelle künftig im Erdgeschoss und der ersten Etage des Neubaus vorfinden. Hier wird vor allem der Service-Bereich großzügig gestaltet und es wird auch Raum für vertrauliche Gespräche geben. w.h.

Bilder:

Als ziemlich treffsicher erwiesen sich die WBG Horst-Vorstandsmitglieder (v.l.) Torsten Cunz, Thomas Kessel und Christian Hörter beim Einschlagen des letzten Nagels ins Gebälk.

Dem Bauherren und den künftigen Bewohnern wünschte der Zimmermann bei seinem Richtspruch viel Glück.  Fotos: Henning Hagemann

Neuerungen 2023: Mehr Kindergeld ab sofort

Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, wird ab sofort das Kindergeld erhöht. Familien erhalten ab 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro:

Um wieviel wird das Kindergeld erhöht?

Das Kindergeld wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Wie stark werden die Familien dadurch entlastet?

Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern wären das 1.044 Euro mehr im Jahr. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.

Mehr Infos dazu gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Steuern: Das ändert sich 2023 für den Verbraucher

Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Hier sind ein paar Beispiele:

Die Fortführung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale:

Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Die volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025:
Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt – die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten – ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, jedoch ebenfalls ab 2023 gelten.

Die nochmalige Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 30 Euro ab 2023:
Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal in Höhe von 1.230 Euro geltend machen.

Die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr und des Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1.200 Euro ab 2023.

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.

Tipps zum Energiesparen in Wohnung und Haushalt

Weniger Strom verbrauchen kann ganz einfach sein. Es gibt viele Kleinigkeiten, mit denen man Strom, Wärme und Wasser sparen kann. Mit diesen Tipps für den Haushalt spart man Geld und Energie und schont außerdem die Umwelt.

Einen energieeffizienten Kühlschrank anschaffen

Er läuft das ganze Jahr auf Hochtouren und ist im schlimmsten Fall für ein Viertel des gesamten Stromverbrauchs verantwortlich: der Kühlschrank. Mit einem neuen, qualitativ hochwertigen Gerät kann man langfristig viel Energie sparen und CO2-Emissionen reduzieren.

Bei einem Neukauf sollte man unbedingt auf den Energieverbrauch achten. Mit einem neuen Gerät kann man bis zu 50 Prozent Energie einsparen, da sich die Energie-Effizienz stetig verbessert. Beispiel: Ersetzt man einen 15 Jahre alten Kühlschrank der Energieeffizienzklasse D durch ein Modell der Klasse A+++, spart man pro Jahr 370 kWh und etwa 100 Euro.

Waschen ohne Vorwäsche

Die heutigen Waschmaschinen habe eine so starke Leistung, dass eine Vorwäsche überflüssig ist. Auch mit dem Hauptprogramm wird die Wäsche sauber. Waschen ohne Vorwäsche vermeidet bei drei Waschgängen in der Woche bis zu 35 kg CO2 im Jahr. Manche Waschmaschinen verfügen auch über ein Kurzwaschprogramm, das bei leicht verschmutzter Wäsche völlig ausreicht – ein weiteres Plus in der Energiebilanz.

Energie sparen mit Zeitschaltuhren

Zeitschaltuhren sparen Energie bei Heizung und Warmwasser. Also am besten gleich einen Blick auf die den Durchlauferhitzer werfen. Diese sind nämlich oft unnötigerweise auf die höchste Stufe eingestellt und laufen rund um die Uhr.

Kühlschranktür schnell schließen

Jedes Mal, wenn man die Kühlschranktür öffnet, entweicht Kälte. Um das zu kompensieren, braucht der Kühlschrank viel Energie. Jährlich werden durch zu langes Öffnen der Kühlschranktür etwa 15 kg CO2 erzeugt. Also besser die Türe öffnen und gezielt die Lebensmittel herausholen, die man haben möchte statt minutenlang vor der geöffneten Türe zu stehen.

Wäsche richtig trocknen

Trocknet kostengünstig und umweltfreundlich: Wäsche auf der Leine statt im Trockner. Ob im Garten, auf dem Balkon oder im Waschkeller, es ist immer energiesparender, die Wäsche auf einem Wäscheständer zu trocknen, statt den Trockner anzuschmeißen. Bis zu 385 kg CO2 stößt ein Trockner im Laufe eines Jahres aus – für etwas, das die Luft (mit ein wenig Geduld) auch klimaneutral erledigt. Man spart bis zu 180 Euro jährlich, wenn man auf einen Trockner verzichtet.

Weitere Tipps gibt es unter: utopia.de/ratgeber/energie-sparen-energiespartipps-haushalt/

Hier gibt es Infos zur Energieberatung Zuhause.

Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
Markenstr. 43 (ab 7. Juni 2024)
45899 Gelsenkirchen-Horst

www.wbg-horst.de