Autor: Heidi Hagemann

Wir wünschen ein frohes Osterfest

Das gesamte Team der WBG Horst wünscht allen Mitgliedern, Partnern und Dienstleistern ein frohes Osterfest und eine schöne Zeit. Bitte informieren Sie sich bei Notfällen auf unserer Homepage über die Ansprechpartner und Notrufnummern. Unsere Geschäftsstelle ist von Karfreitag bis Ostermontag geschlossen. Am Dienstag, den 22. April sind wir wieder für Sie da.

Werde Mitglied im Team! Azubi gesucht

Die WBG Horst bietet in diesem Jahr erstmalig zum 1. August einen Ausbildungsplatz zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau an. Alle Infos zum Berufsbild und zur Ausbildung gibt es auf der Seite www.immokaufleute.de. Über aussagekräftige Bewerbungen freut sich das Team unter info@wbg-horst.de und steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Rundes Stadtjubiläum 2025: Gelsenkirchen wird 150!

Vor 150 Jahren – 1875 – hat Gelsenkirchen die Stadtrechte verliehen bekommen. Das wird gefeiert: das ganze Jahr über mit Events und Veranstaltungen und mit dem großen Stadtfest im August in der City. Das Programm wächst stetig und wird hier immer wieder aktualisiert. Vorbeischauen lohnt sich also!

Mit eigenem Projekt zum Klima in der Stadt mitmachen!

Beim „Grünen Bürgerbudget“ sucht die Stadtverwaltung konkrete Projektideen zur Klimaanpassung aus der Stadtgesellschaft. Egal, ob es um Hochbeete, Begrünungen oder ganz andere, innovative Ansätze geht: unter mitmachen.gelsenkirchen.de können Ideen eingereicht werden. Dazu stehen finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500.000 Euro zur Verfügung. 

Wie das genau funktioniert, steht auf einer Sonderseite zu dem Thema. Foto: Stadt Gelsenkirchen

Wichtige Versicherungen: Hausrat und Haftpflicht

Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:

Haftpflichtversicherung:

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.

Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.

Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Man sollte auch unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.

Hausratversicherung:

Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.

Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.

Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.

Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Keine Chance für Schimmel in der Wohnung

Regelmäßiges Lüften ist auch an kalten oder ungemütlichen Tagen sehr wichtig. Das heißt: Frische Luft soll rein und die Luftfeuchtigkeit muss raus aus den vier Wänden. Ansonsten, so die Warnung durch Experten der Verbraucherzentrale, könne sich Schimmel bilden.
Zum Hintergrund: Etwa sechs bis 12 Liter Flüssigkeit gibt ein Vierpersonen-Haushalt pro Tag an die Raumluft ab und die muss idealerweise wieder hinaus.
Aber wie verliert man dabei möglichst wenig Heizwärme? Das Lüftungsverhalten hängt von der Anzahl der Personen und der Nutzung der Zimmer ab. „Je mehr, desto mehr“ – so die Faustregel der Verbraucherschützer. Das bedeutet: Feuchtigkeit, die beim Kochen, Duschen oder nach dem Schlafen entsteht, sollte man direkt durch das weit geöffnete Fenster nach draußen leiten.

So funktioniert es:

  • An kalten, regnerischen Tagen „kurz und knackig“ lüften: zwei- bis dreimal täglich
  • Das Fenster für drei bis fünf Minuten weit öffnen und „stoßlüften“.
  • Gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnen und „querlüften“ – so kann die frische Luft am schnellsten hinein.
  • Türen in feuchten Zimmern wie Bad oder Küche schließen – sonst verteilt sich die Feuchtigkeit im gesamten Zuhause.
  • Gekippte Fenster und Dauerlüften im Winter vermeiden – sonst kühlen die Wände ab und werden feucht.

Fakten zur Luftfeuchtigkeit
Bei einer Raumtemperatur von 18 bis 22 Grad sollte die Luftfeuchtigkeit etwa 40 bis 60 Prozent betragen. Mit einem Hygrometer kann diese genau definiert werden. Die Geräte sind preiswert und im Baumarkt erhältlich.
Die Schimmelgefahr steigt laut Verbraucherzentrale auch bereits dann, wenn die relative Luftfeuchtigkeit im Winter regelmäßig über 50 Prozent liegt. Kritisch wird es ab 70 bis 80 Prozent, dann können direkt vor einer Wand Schimmelpilze wachsen – auch wenn es sich nicht feucht anfühlt.
Wichtig: Die Luftfeuchtigkeit ist nicht überall im Raum gleich. Selbst wenn sie in der Mitte des Zimmers 50 Prozent beträgt, kann es an ungedämmten Außenwänden schon sehr viel feuchter sein. Daher ist neben dem richtigen Lüften auch korrektes Heizen wichtig.

Richtig heizen
Die Heizung komplett aufdrehen, wenn es sich besonders kalt anfühlt oder ausschalten, wenn es einem etwa nach dem Sport angenehm warm ist? Beides ist nicht ratsam! Denn häufiges Hoch- und Runterdrehen der Thermostate benötigt sehr viel Energie und verfehlt die Wirkung. Statt ständig kurzfristig den Regler zu betätigen, besser die persönliche Wohlfühltemperatur festlegen und es konstant halten. Ausnahme: Beim Stoßlüften kann man die Heizkörperthermostate immer komplett zudrehen.

Energie einsparen und Kosten senken
Wenn das Thermostat etwa auf Stufe 3 steht, ergibt das eine Temperatur von gut 20 Grad im Zimmer. Schon ein Grad weniger reduziert die Heizenergie um circa sechs Prozent. Beispiel: Wer also die Temperatur von 20 auf 16 Grad senkt, kann in wenig genutzten Räumen den Energieverbrauch um bis zu 24 Prozent reduzieren.

Die meisten manuellen Heizungsthermostate haben wie folgt fünf Temperaturstufen:
Stufe 1: ca. 12 Grad
Stufe 2: ca. 16 Grad
Stufe 3: ca. 20 Grad
Stufe 4: ca. 24 Grad
Stufe 5: ca. 28 Grad.

Je nach Heizkörpern, Heizungsart und baulichen Begebenheiten kann die tatsächliche Temperatur abweichen.

Spenden und Hilfe für Obdachlose

Obdachlose Frauen und Männer benötigen besonders zur kalten Jahreszeit Hilfe. Wer eine hilflose Person bemerkt, wird gebeten die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei unter 110 zu informieren. Ein Anruf, der Leben retten kann, denn die Kälte kann zu einer tödlichen Gefahr werden.
Neben Übernachtungsmöglichkeiten wird obdachlosen Menschen mit weiteren Angeboten geholfen. Vereine wie „Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ (Foto), die Gelsenkirchener Tafel e.V. oder auch Arzt mobil e.V. sowie Verbände wie Caritas und Diakonie bieten Hilfen an. Sie brauchen selbst aber auch Unterstützung durch Hinweise und Spenden.
Warm durch die Nacht
„Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ versorgt montags, mittwochs und freitags um 20 Uhr am Hauptbahnhof Gelsenkirchen wohnungslose Menschen mit Brötchen und Suppe. In der Facebook-Gruppe kann man sich über Spendenmöglichkeiten informieren. Das Angebot wird montags in der Zeit von 19 Uhr bis 21.30 Uhr durch Arzt Mobil e.V. mit Streetwork unterstützt.
Arzt Mobil Gelsenkirchen e.V ist ein Kooperationsprojekt mit der Gelsenkirchener Caritas. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sind auf den Straßen unterwegs, bieten eine medizinische Versorgung und den Zugang zu weiteren Hilfen an. Infos unter www.arzt-mobil.de. Telefon: 0209 / 165 69 79
Spenden
Das Wilhelm-Sternemann-Haus der Caritas in der Husemannstraße 52 (Telefon: 0209 / 20 14 02) sowie das Weiße Haus der Caritas in der Hochstraße 80 (Telefon: 0209 / 34 92 74) nehmen für ihre Kleiderkammern gerne Spenden entgegen. In Horst bietet die Diakonie gemeinsam mit evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im Regenbogenhaus Auf dem Schollbruch 47c (Telefon: 0209 / 51 33 48) obdachlosen Menschen Hilfen an. Auch hier werden Kleiderspenden gerne entgegengenommen. In allen genannten Einrichtungen können auch Wolldecken oder Schlafsäcke abgegeben werden.
Gelsenkirchener Tafel
Die Gelsenkirchener Tafel gibt an verschiedenen Ausgabestellen und Tagen Lebensmittel an Bedürftige aus. Neben der Lebensmittelausgabe betreibt die Gelsenkirchener Tafel seit Jahren eine Kleiderkammer ausschließlich für Kinderkleidung. Die Tafel freut sich über jede Spende (warme Kleidung, Schuhe Wäsche etc.). Es wird um telefonische Absprache gebeten. Kontakt: 0209 / 63 88 106, www.tafel-ge.de

Foto: Heidi Hagemann

Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen

Wer sich seine Miete nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.

Die Bundesregierung und die Länder möchten angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte können es nun erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen.

Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte.

Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können.

Für Anträge ist die Wohngeldstelle der Stadt Gelsenkirchen Ihr Ansprechpartner. Eine Übersicht und die notwendigen Formulare gibt es hier.

Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • denen als Rentner oder Bewohner von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind

Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern

Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?

Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle. Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.

Wie viel Geld erhält man im Schnitt?

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss 
  • Mietbescheinigung, auszufüllen von der WBG Horst
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten vom Schalker Bauverein und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Neues Zuhause im Landhaus-Stil
  • Neue Geschäftsstelle wurde bezogen
  • Neu im Aufsichtsrat
  • Denkmalschutz wurde aufgehoben
  • Neuer Mieter in alter Geschäftsstelle
  • Mitgliederversammlung

… und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Stadt bietet mehr Online-Services

Ab sofort werden die umfangreichen Online-Services der Stadt Gelsenkirchen um mehrere neue Angebote für die Bürger erweitert.

So kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) in Gelsenkirchen nun ganz bequem von Zuhause aus über das Serviceportal der Stadt beantragt werden. Die benötigten Nachweise werden direkt hochgeladen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der WBS der berechtigten Person gemeinsam mit dem Gebührenbescheid zugesandt.

Auch verschiede Förderanträge für die Bereiche Klimaschutz und Klimafolgen-Anpassung wie zum Beispiel Förderanträge für Dach- und Fassadenbegrünung oder Entsiegelungen können nun direkt über das Serviceportal gestellt werden. Auch hier werden notwendige Nachweise zur Beurteilung des Antrags wie Fotos oder Scans von Angeboten einfach hochgeladen. Für Bürger bedeutet dies einen deutlich bequemeren Vorgang: Sie können die Dienste jederzeit bequem von Zuhause aus in Anspruch nehmen, sparen sich aufwendige Kopierarbeiten und Portokosten sowie Postversand.

Das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen
Im Serviceportal der Stadt sind die Online-Services der Stadt gebündelt. Um das Serviceportal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung am Servicekonto.NRW nötig. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Bürgerinnen und Bürger dann beim Serviceportal anmelden.

Durch die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW werden die persönlichen Daten automatisch übernommen. Nachdem alle antragsspezifischen Daten eingegeben und ggf. Nachweise hochgeladen worden sind, kann der Antrag einfach online eingereicht werden.

Das Serviceportal Gelsenkirchen wurde im Rahmen des vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten interkommunalen Projekts „Serviceportal Emscher-Lippe“ gemeinsam mit dem städtischen IT-Dienstleister gkd-el und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen städtischen Dienststellen und der Vernetzten Stadt Gelsenkirchen eingerichtet. Ziel ist eine vollständig digitale und bürgerorientierte Verwaltung.

Zum Serviceportal

Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
Markenstr. 43 (ab 7. Juni 2024)
45899 Gelsenkirchen-Horst

www.wbg-horst.de