Kategorie: Aktuelles

Gelsenkirchen wählt den Bundestag

Aufgrund vorgezogenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages am Sonntag, den 23. Februar verkürzen sich alle Fristen, die die Vorbereitung und den Ablauf der Wahl bestimmen:

So werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 13. Januar 2025 versandt. Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar nicht erhalten hat und Fragen zur Wahlberechtigung hat, sollte sich zeitnah beim Wahlamt unter +49 (209) 169-4025 melden.

Briefwahlunterlagen können einfach und auf verschiedene Arten beantragt werden. Mittels des Formulars oder des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch).

Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, werden die Briefwahlunterlagen versandt und es besteht die Möglichkeit in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Dieser Zeitpunkt fällt voraussichtlich in die 6. Kalenderwoche, da die verkürzten Fristen eine endgültige Entscheidung über die Zulassung der Kandidaten und Parteien für Ende Januar vorsehen und daher einen früheren Druck der Stimmzettel nicht zulassen.

Dadurch besteht für die Briefwahl nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem der postalische Hin- und Rückversandt der Briefwahlunterlagen einen großen Teil einnimmt. Daher wird die Direktwahl in einer der beiden Wahlscheinstellen – soweit möglich – empfohlen.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.

Das Team wünscht ein frohes neues Jahr!

Das Team der WBG-Horst wünscht allen Mitgliedern, Partnern, Gewerken und Dienstleistern ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2025.

Wir sind ab dem 2. Januar zu den gewohnten Geschäftszeiten für Sie da.

Unsere Bürozeiten sind wie folgt:
Mo – Do: 8 – 16:30 Uhr
Fr: 8 – 13 Uhr

Sprechstunden:
Mo und Do: 14.30 bis 16.30 Uhr

Spenden und Hilfe für Obdachlose

Obdachlose Frauen und Männer benötigen besonders zur kalten Jahreszeit Hilfe. Wer eine hilflose Person bemerkt, wird gebeten die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei unter 110 zu informieren. Ein Anruf, der Leben retten kann, denn die Kälte kann zu einer tödlichen Gefahr werden.
Neben Übernachtungsmöglichkeiten wird obdachlosen Menschen mit weiteren Angeboten geholfen. Vereine wie „Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ (Foto), die Gelsenkirchener Tafel e.V. oder auch Arzt mobil e.V. sowie Verbände wie Caritas und Diakonie bieten Hilfen an. Sie brauchen selbst aber auch Unterstützung durch Hinweise und Spenden.
Warm durch die Nacht
„Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ versorgt montags, mittwochs und freitags um 20 Uhr am Hauptbahnhof Gelsenkirchen wohnungslose Menschen mit Brötchen und Suppe. In der Facebook-Gruppe kann man sich über Spendenmöglichkeiten informieren. Das Angebot wird montags in der Zeit von 19 Uhr bis 21.30 Uhr durch Arzt Mobil e.V. mit Streetwork unterstützt.
Arzt Mobil Gelsenkirchen e.V ist ein Kooperationsprojekt mit der Gelsenkirchener Caritas. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sind auf den Straßen unterwegs, bieten eine medizinische Versorgung und den Zugang zu weiteren Hilfen an. Infos unter www.arzt-mobil.de. Telefon: 0209 / 165 69 79
Spenden
Das Wilhelm-Sternemann-Haus der Caritas in der Husemannstraße 52 (Telefon: 0209 / 20 14 02) sowie das Weiße Haus der Caritas in der Hochstraße 80 (Telefon: 0209 / 34 92 74) nehmen für ihre Kleiderkammern gerne Spenden entgegen. In Horst bietet die Diakonie gemeinsam mit evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im Regenbogenhaus Auf dem Schollbruch 47c (Telefon: 0209 / 51 33 48) obdachlosen Menschen Hilfen an. Auch hier werden Kleiderspenden gerne entgegengenommen. In allen genannten Einrichtungen können auch Wolldecken oder Schlafsäcke abgegeben werden.
Gelsenkirchener Tafel
Die Gelsenkirchener Tafel gibt an verschiedenen Ausgabestellen und Tagen Lebensmittel an Bedürftige aus. Neben der Lebensmittelausgabe betreibt die Gelsenkirchener Tafel seit Jahren eine Kleiderkammer ausschließlich für Kinderkleidung. Die Tafel freut sich über jede Spende (warme Kleidung, Schuhe Wäsche etc.). Es wird um telefonische Absprache gebeten. Kontakt: 0209 / 63 88 106, www.tafel-ge.de

Foto: Heidi Hagemann

Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen

Wer sich seine Miete nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.

Die Bundesregierung und die Länder möchten angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte können es nun erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen.

Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte.

Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können.

Für Anträge ist die Wohngeldstelle der Stadt Gelsenkirchen Ihr Ansprechpartner. Eine Übersicht und die notwendigen Formulare gibt es hier.

Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • denen als Rentner oder Bewohner von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind

Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern

Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?

Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle. Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.

Wie viel Geld erhält man im Schnitt?

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss 
  • Mietbescheinigung, auszufüllen von der WBG Horst
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten vom Schalker Bauverein und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Neues Zuhause im Landhaus-Stil
  • Neue Geschäftsstelle wurde bezogen
  • Neu im Aufsichtsrat
  • Denkmalschutz wurde aufgehoben
  • Neuer Mieter in alter Geschäftsstelle
  • Mitgliederversammlung

… und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Stadt bietet mehr Online-Services

Ab sofort werden die umfangreichen Online-Services der Stadt Gelsenkirchen um mehrere neue Angebote für die Bürger erweitert.

So kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) in Gelsenkirchen nun ganz bequem von Zuhause aus über das Serviceportal der Stadt beantragt werden. Die benötigten Nachweise werden direkt hochgeladen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der WBS der berechtigten Person gemeinsam mit dem Gebührenbescheid zugesandt.

Auch verschiede Förderanträge für die Bereiche Klimaschutz und Klimafolgen-Anpassung wie zum Beispiel Förderanträge für Dach- und Fassadenbegrünung oder Entsiegelungen können nun direkt über das Serviceportal gestellt werden. Auch hier werden notwendige Nachweise zur Beurteilung des Antrags wie Fotos oder Scans von Angeboten einfach hochgeladen. Für Bürger bedeutet dies einen deutlich bequemeren Vorgang: Sie können die Dienste jederzeit bequem von Zuhause aus in Anspruch nehmen, sparen sich aufwendige Kopierarbeiten und Portokosten sowie Postversand.

Das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen
Im Serviceportal der Stadt sind die Online-Services der Stadt gebündelt. Um das Serviceportal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung am Servicekonto.NRW nötig. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Bürgerinnen und Bürger dann beim Serviceportal anmelden.

Durch die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW werden die persönlichen Daten automatisch übernommen. Nachdem alle antragsspezifischen Daten eingegeben und ggf. Nachweise hochgeladen worden sind, kann der Antrag einfach online eingereicht werden.

Das Serviceportal Gelsenkirchen wurde im Rahmen des vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten interkommunalen Projekts „Serviceportal Emscher-Lippe“ gemeinsam mit dem städtischen IT-Dienstleister gkd-el und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen städtischen Dienststellen und der Vernetzten Stadt Gelsenkirchen eingerichtet. Ziel ist eine vollständig digitale und bürgerorientierte Verwaltung.

Zum Serviceportal

Richtig Lüften in der kalten Jahreszeit

Auch bei kühlen und kalten Temperaturen muss jeden Tag gelüftet werden, sonst bildet sich Schimmel. Wir erklären, wie’s geht.
Mit diesen Tipps rund ums Lüften sind Sie auf der sicheren Seite:

– Stoßlüften ist wichtig: Häuser und Wohnungen sollten mindestens morgens und abends etwa fünf bis zehn Minuten intensiv gelüftet werden. Wenig nützlich ist es dagegen, lediglich die Fenster gekippt zu lassen.
– Optimal ist Querlüften (auch als Durchzug bezeichnet), bei dem gleichzeitig gegenüberliegende Fenster geöffnet sind.
– Lüften Sie in Räumen, in denen Sie sich aufhalten, drei bis vier Mal täglich.
– Kochen, Baden und Duschen sorgen für besonders viel Feuchtigkeit. Danach sollten Sie immer direkt und gründlich lüften.
– Im Schlafzimmer sollten Sie stets vor dem Zubettgehen und kurz nach dem Aufwachen die Fenster öffnen.
– Je mehr Personen im Haushalt leben, umso häufiger sollte gelüftet werden.

Indoor-Tipps für den Herbst

Während der Klimawandel global zu Buche schlägt, sollte man den Herbst und besser genießen. Wer Kinder hat, kann sie sich jetzt in Kletterhallen oder auf Indoorspielplätzen richtig austoben lassen.

Zum Beispiel im Trampolino, im Alma Park, in der Boulderbar Gelsenkirchen oder auf dem Drachenland-Spielplatz in der Zoom Erlebniswelt. Oder auf dem Sofa entspannen – das geht schließlich bei jedem Wetter. Warum sich also nicht einmal etwas Gutes tun und das Wetter Wetter sein lassen…

Jetzt den kostenlosen Stromspar-Check buchen

Der Stromspar-Check der Caritas ist ein kostenfreies Angebot für Bezieher sozialer Leistungen und niedriger Einkommen. Ausgebildete Stromsparhelfer besuchen die Haushalte, tauschen Energiefresser aus und senken so die Energiekosten durchschnittlich um 172 Euro.

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) schickt die Caritas an mehr als 150 Standorten ausgebildete Stromsparhelfer(innen) in Haushalte von Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld.

Diese machen zunächst einen Stromspar-Check. Dabei messen sie die Verbrauchswerte von Waschmaschinen, Elektroherden, Kühlschränken, Lampen, Computern, Warmwasserbereitern oder Fernsehgeräten. Danach geben sie qualifizierte Tipps, wie sich der Verbrauch mit einfachen Mitteln senken lässt. Doch dabei bleibt es nicht.

Kostenloses Starterpaket fürs Stromsparen

So kommt der Stromspar-Check zu Ihnen

  • Rufen Sie beim Stromspar-Check-Standort in Ihrer Nähe an und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Die Stromspar-Teams kommen zu Ihnen und überprüfen Ihren Stromverbrauch. Sie erhalten erste Tipps, wie Sie Strom sparen können.
  • Beim zweiten Besuch der Stromsparhelfer erhalten Sie ein kostenloses Stromspar-Paket, dessen Materialien sofort montiert werden.
  • Außerdem erhalten Sie einen Stromspar-Fahrplan, der auf Ihren Haushalt abgestimmt wird, sowie Ratschläge, wie Sie Ihren Stromverbrauch weiter reduzieren können.

Infos zum Herunterladen:

Der Flyer vereint alle Fakten zum Stromspar-Check der Caritas und des Bundesverbandes der Energie-und Klimaschutzagenturen auf einen Blick. Darin auch ein Gutschein für den persönlichen Stromspar-Check.

www.stromspar-check.de

Saisonkalender: Obst und Gemüse frisch einkaufen

Spanische Erdbeeren zu Ostern, Südafrikanische Weintrauben zu Pfingsten, marokkanische Tomaten zu Weihnachten – so sieht mancher Einkauf aus. Auch im Herbst bieten viele Supermärkte Importware an – obwohl es dann auch regionales Obst und Gemüse frisch zu kaufen gibt. Mit dem Saisonkalender „Heimisches Obst und Gemüse“ unterstützt die Verbraucherzentrale alle, die mit dem Einkauf von regionalen, frischen Saisonprodukten das Klima schonen und ihren Gaumen verwöhnen wollen.

Die Einkaufshilfe zeigt auf einen Blick, was hierzulande saisonal im Freien reift. Anhand von vier Symbolen wie einer Sonne oder einer Lagerkiste lässt sich schnell erkennen, in welchen Monaten das Obst und Gemüse draußen wächst oder eher aus dem Treibhaus, dem unbeheizten Folientunnel oder dem gekühlten Lager kommt.

Hier weiterlesen: Der Saisonkalender der Verbraucherzentrale zeigt, wann welches Obst und Gemüse bei uns wächst.

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Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
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