Kategorie: Aktuelles

Stadt bietet mehr Online-Services

Ab sofort werden die umfangreichen Online-Services der Stadt Gelsenkirchen um mehrere neue Angebote für die Bürger erweitert.

So kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) in Gelsenkirchen nun ganz bequem von Zuhause aus über das Serviceportal der Stadt beantragt werden. Die benötigten Nachweise werden direkt hochgeladen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der WBS der berechtigten Person gemeinsam mit dem Gebührenbescheid zugesandt.

Auch verschiede Förderanträge für die Bereiche Klimaschutz und Klimafolgen-Anpassung wie zum Beispiel Förderanträge für Dach- und Fassadenbegrünung oder Entsiegelungen können nun direkt über das Serviceportal gestellt werden. Auch hier werden notwendige Nachweise zur Beurteilung des Antrags wie Fotos oder Scans von Angeboten einfach hochgeladen. Für Bürger bedeutet dies einen deutlich bequemeren Vorgang: Sie können die Dienste jederzeit bequem von Zuhause aus in Anspruch nehmen, sparen sich aufwendige Kopierarbeiten und Portokosten sowie Postversand.

Das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen
Im Serviceportal der Stadt sind die Online-Services der Stadt gebündelt. Um das Serviceportal nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung am Servicekonto.NRW nötig. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Bürgerinnen und Bürger dann beim Serviceportal anmelden.

Durch die Anmeldung mit dem Servicekonto.NRW werden die persönlichen Daten automatisch übernommen. Nachdem alle antragsspezifischen Daten eingegeben und ggf. Nachweise hochgeladen worden sind, kann der Antrag einfach online eingereicht werden.

Das Serviceportal Gelsenkirchen wurde im Rahmen des vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten interkommunalen Projekts „Serviceportal Emscher-Lippe“ gemeinsam mit dem städtischen IT-Dienstleister gkd-el und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen städtischen Dienststellen und der Vernetzten Stadt Gelsenkirchen eingerichtet. Ziel ist eine vollständig digitale und bürgerorientierte Verwaltung.

Zum Serviceportal

Neuerungen 2023: Mehr Kindergeld ab sofort

Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, wird ab sofort das Kindergeld erhöht. Familien erhalten ab 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro:

Um wieviel wird das Kindergeld erhöht?

Das Kindergeld wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Wie stark werden die Familien dadurch entlastet?

Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern wären das 1.044 Euro mehr im Jahr. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.

Mehr Infos dazu gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Steuern: Das ändert sich 2023 für den Verbraucher

Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Hier sind ein paar Beispiele:

Die Fortführung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale:

Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Die volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025:
Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt – die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten – ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, jedoch ebenfalls ab 2023 gelten.

Die nochmalige Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 30 Euro ab 2023:
Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal in Höhe von 1.230 Euro geltend machen.

Die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr und des Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1.200 Euro ab 2023.

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.

Tipps zum Energiesparen in Wohnung und Haushalt

Weniger Strom verbrauchen kann ganz einfach sein. Es gibt viele Kleinigkeiten, mit denen man Strom, Wärme und Wasser sparen kann. Mit diesen Tipps für den Haushalt spart man Geld und Energie und schont außerdem die Umwelt.

Einen energieeffizienten Kühlschrank anschaffen

Er läuft das ganze Jahr auf Hochtouren und ist im schlimmsten Fall für ein Viertel des gesamten Stromverbrauchs verantwortlich: der Kühlschrank. Mit einem neuen, qualitativ hochwertigen Gerät kann man langfristig viel Energie sparen und CO2-Emissionen reduzieren.

Bei einem Neukauf sollte man unbedingt auf den Energieverbrauch achten. Mit einem neuen Gerät kann man bis zu 50 Prozent Energie einsparen, da sich die Energie-Effizienz stetig verbessert. Beispiel: Ersetzt man einen 15 Jahre alten Kühlschrank der Energieeffizienzklasse D durch ein Modell der Klasse A+++, spart man pro Jahr 370 kWh und etwa 100 Euro.

Waschen ohne Vorwäsche

Die heutigen Waschmaschinen habe eine so starke Leistung, dass eine Vorwäsche überflüssig ist. Auch mit dem Hauptprogramm wird die Wäsche sauber. Waschen ohne Vorwäsche vermeidet bei drei Waschgängen in der Woche bis zu 35 kg CO2 im Jahr. Manche Waschmaschinen verfügen auch über ein Kurzwaschprogramm, das bei leicht verschmutzter Wäsche völlig ausreicht – ein weiteres Plus in der Energiebilanz.

Energie sparen mit Zeitschaltuhren

Zeitschaltuhren sparen Energie bei Heizung und Warmwasser. Also am besten gleich einen Blick auf die den Durchlauferhitzer werfen. Diese sind nämlich oft unnötigerweise auf die höchste Stufe eingestellt und laufen rund um die Uhr.

Kühlschranktür schnell schließen

Jedes Mal, wenn man die Kühlschranktür öffnet, entweicht Kälte. Um das zu kompensieren, braucht der Kühlschrank viel Energie. Jährlich werden durch zu langes Öffnen der Kühlschranktür etwa 15 kg CO2 erzeugt. Also besser die Türe öffnen und gezielt die Lebensmittel herausholen, die man haben möchte statt minutenlang vor der geöffneten Türe zu stehen.

Wäsche richtig trocknen

Trocknet kostengünstig und umweltfreundlich: Wäsche auf der Leine statt im Trockner. Ob im Garten, auf dem Balkon oder im Waschkeller, es ist immer energiesparender, die Wäsche auf einem Wäscheständer zu trocknen, statt den Trockner anzuschmeißen. Bis zu 385 kg CO2 stößt ein Trockner im Laufe eines Jahres aus – für etwas, das die Luft (mit ein wenig Geduld) auch klimaneutral erledigt. Man spart bis zu 180 Euro jährlich, wenn man auf einen Trockner verzichtet.

Weitere Tipps gibt es unter: utopia.de/ratgeber/energie-sparen-energiespartipps-haushalt/

Hier gibt es Infos zur Energieberatung Zuhause.

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten der WBG Horst und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

– Wohngeld jetzt für viel mehr Haushalte
– Der richtige Umgang mit Heizlüftern
– Baufortschritt in der Markenstraße
– Karriere in der Wohnungswirtschaft
– Das Klima schonen dank energetischer Sanierung
– Bericht von der Mitgliederversammlung

und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Vorsicht! Brandgefahr bei alternativen Heizmethoden!

Nicht alles, was wärmt, ist auch gut. Wegen der hohen Gaspreise suchen viele Mieterinnen und Mieter nach Alternativen zum Heizen. Um gut gewappnet durch den Winter zu kommen, schaffen sich Haushalte dieser Tage vermeintlich geeignete Alternativen zur Gasheizung an, die in der Praxis äußerst gefährlich sein können.

Dazu zählen Heizlüfter, Konvektor-Heizungen und Ölradiatoren, elektrische Heizpilze, Kohlegrills, mobile Campingkocher, angeschlossene Propan- oder Butangasflaschen, Kaminöfen und andere wärmeabstrahlende Geräte.

Elektrische Direktheizgeräte für die kalten Monate können zum Problem werden: Im ungünstigen Fall kann lokal der Strom ausfallen – und so schnell nicht wiederkommen. Denn die Stromversorgung ist für eine derartige gleichzeitige Zusatzbelastung nicht ausgelegt, warnen Elektrotechnik-Expertinnen und Experten. Auch die Strahlheizkörper unter dem Ceranfeld oder in Backöfen dürfen keinesfalls als Heizung verwendet werden. An sehr kalten Wintertagen könnte die derzeitige Kraftwerkskapazität für diese zusätzlichen Lasten nicht ausreichen. Lokale Stromausfälle sind die Folge.

Und schlimmstenfalls können durch den Gebrauch der Geräte Menschen zu Schaden kommen.

Ihre Sicherheit an erster Stelle

Das Beheizen von Wohnungen mit vermeintlichen Alternativen kann ohne umfassende Aufklärung im kommenden Winter zu einer Vielzahl an Wohnungsbränden, Explosionen und Todesfällen führen. Viele der Heizalternativen sind nicht für die Nutzung in Innenräumen ausgelegt und schlichtweg ein gefährlicher Brandherd. Wenn Sie über Alternativen nachdenken, kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Vermieter.

Ist der Heizlüfter eine Lösung?

Heizlüfter sind geeignet, einzelne Räume zeitweise aufzuwärmen. Sie sind aber nicht für den Dauerbetrieb ausgelegt. Das kann zur Überhitzung und zu Bränden führen. Gerade ältere Geräte haben keine Sicherheitseinrichtungen, sie schalten sich nicht automatisch ab, wenn sie umkippen oder überhitzen. Steht das Gerät unbeaufsichtigt im Raum, setzen Sie sich und ihre Mitmenschen einer großen Gefahr aus, die Leben kosten kann.

Wie schließe ich einen Heizlüfter an?

Keinesfalls sollten mehrere Heizlüfter an einem Stromkreis betrieben werden. Das führt zur Überspannung! Auch müssen Heizlüfter immer direkt in eine Steckdose gesteckt werden, niemals in Mehrfachsteckdosen. Gerade wenn mehrere Stromverbraucher gleichzeitig an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen sind, können Steckdose, Mehrfachstecker und umliegende Kabel schmilzen und Feuer fangen. Ein elektrischer Kurzschluss kann sämtliche alle Kabelverbindungen hinter der Wand in Brand setzen.

Da die Heizgeräte an eine herkömmliche Haushaltssteckdose angeschlossen werden, können sie – im Gegensatz zu elektrischen Wärmepumpen oder Nachtspeicher-Heizungen – im Falle von drohenden Netzüberlastungen nicht vom Netzbetreiber abgeschaltet werden. Lokale Netzüberlastungen sind deshalb möglich.

Ist der Stromverbrauch wirklich geringer?

Nein, im Gegenteil! Heizlüfter haben einen sehr hohen Stromverbrauch. Ein Dauerbetrieb von Heizlüftern wird zu drastischen Stromnachzahlungen führen.

Gibt es Alternativen zum klassischen Heizlüfter?

Bewusstes Heizen und eine energiebewusste Lebensweise sind die besten Begleiter für den kommenden Winter. Auch mit Strom betriebene Radiatoren oder Infrarotheizungen sind energieintensiv. Auch wenn sie für längere Betriebszeiten ausgelegt und weniger gefährlich sind sowie weniger Leistung zulassen, machen sie sich auf der Stromrechnung deutlich bemerkbar. Auch die Strahlheizkörper unter dem Ceranfeld oder in Backöfen dürfen keinesfalls als Heizung verwendet werden.

Finger weg von Kohlegrills!

Betreiben Sie keinen Kohlegrill in Ihrer Wohnung! Bei der Verbrennung entsteht unsichtbares Kohlenmonoxid (CO), das Sie weder riechen noch schmecken. Das Einatmen führt zur Bewusstlosigkeit und zum Tod. Nutzen Sie Grills nur in geeigneten und zugelassenen Feuerstätten (z.B. Kaminöfen) oder im Freien. Es besteht Lebensgefahr. Die Brandgefahr ist extrem hoch: Schon ein versehentlich auf den Teppich gefallenes, glühend heißes Stück Kohle kann binnen Sekunden einen Wohnungsbrand mit Schäden in Millionenhöhe verursachen.

Gefahr im Verzug: Gasgrill nur im Freien!

Für die eigenen vier Wände sind Gasgrills und Gasbrenner tabu. Heizen Sie Ihre Wohnung nicht mit Gasgrills und nutzen Sie keine Propan- oder Butanbrenner in Innenräumen. Ist das Gerät defekt oder wird falsch bedient, tritt unbemerkt Gas aus und es entsteht ein zündfähiges Gemisch. Ein kleiner Funke löst eine Gasexplosion mit verheerenden Folgen aus. Auch eine Gasvergiftung ist nicht ausgeschlossen. Kippt der Brenner versehentlich um, fangen Gegenstände Feuer und lösen einen Wohnungsbrand aus. Bei der Verbrennung entsteht darüber hinaus Feuchtigkeit an den Wänden, die Schimmelbildung verursacht.

Im Notfall 112

Alarmieren Sie im Notfall sofort die Feuerwehr. Rufen Sie die Rettungskräfte auch dann, wenn ein Brandverdacht besteht oder Sie einen Brandgeruch in der Nachbarschaft wahrnehmen. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen! Halten Sie Ihre Kinder von sämtlichen Brandquellen fern.

Noch mehr Energiespartipps finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreise

Hilfe im Haushalt und Betreuung bei Krankheit

Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit oder einer OP im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept.

Voraussetzung dafür ist, dass es zu Hause niemanden gibt, der bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.

Tipps für den erfolgreichen Antrag bei der Krankenkasse:

In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge man noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten kann. Zum Beispiel bei folgenden Aufgaben: Wäsche, Putzen, Kochen, Einkauf und Botengänge sowie Betreuung der Kinder.

Antrag

Eine Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt kann man bei der Krankenkasse schriftlich beantragen. Dazu ist eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes nötig, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind und, ab wann die Hilfe notwendig ist und zwar für wie lange und in welchem Umfang. Damit dies reibungslos klappt, sollte der Antrag am besten schon während des Krankenhausaufenthalts erfolgen.

Dauer

Sollen in erster Linie Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik. Danach ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für maximal 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.

Wahlfreiheit

Eine passende Haushaltskraft kann man bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten. Es ist sinnvoll, nach passenden Anbietern zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten. Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen. Setzen Sie auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt.

Kosten

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen 10,25 € pro Stunde. Grundsätzlich können sämtliche Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, von den Krankenkassen erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. Als angemessen gilt in der Regel ein 8-stündiger Einsatz pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag bedeutet dies 82 €.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Tipps zur Vorbeugung von Vorratsschädlingen

Besonders im Spätsommer und Herbst werden Mehl, Nüsse & Co. von Vorratsschädlingen wie Motten und Käfern befallen, was zu unnötigen Lebensmittelverlusten führt. Starke chemische Mittel sollte man meiden. Bei der Beseitigung helfen einfache Maßnahmen oft am besten.
Bei fast allen Trockenvorräten kann es zu einem Befall mit Vorratsschädlingen kommen, was bei vielen Menschen Entsetzen und Ekel hervorruft. Oft sind die Schädlinge schon beim Einkauf in den Trockenvorräten und finden so in Form von kleinen Eiern, Larven oder erwachsenen Tieren ihren Weg in Schränke oder Vorratskammern.
Lebensmittel zu Hause gleich in fest verschlossene geeignete Gefäße umzufüllen, schützt vor der Ausbreitung der Schädlinge, eine regelmäßige Kontrolle der Vorräte ebenfalls. So können Sie das Wegwerfen von Lebensmitteln vermeiden. Hier gibt es Tipps von der Verbraucherzentrale.

Städtischer Service per App direkt aufs Handy

Die City-App Gelsenkirchen bringt alles unter einen Hut: Denn sie bietet einen zentralen Zugang zu zahlreichen Inhalten und Services der Stadt Gelsenkirchen. Das Besondere: Die App ist smart und passt sich seiner Nutzerin oder seinem Nutzer an. Die City-App Gelsenkirchen ist ab sofort für Android und iOS in den bekannten Stores verfügbar.

Die City-App Gelsenkirchen bündelt Inhalte verschiedener städtischer Bereiche. Sie deckt perspektivisch unter anderem Inhalte und Services aus Verwaltung, Bürgerservice, ÖPNV, Energieversorgung sowie Freizeit ab und erübrigt so das Herunterladen sowie die Nutzung mehrerer Apps.

Die City-App Gelsenkirchen ist „smart“ und lernt dazu: Ihr „Feed“ ist zugeschnitten auf den jeweiligen Nutzer. Denn die App orientiert sich am individuellen Nutzungsverhalten und den ausgewählten Interessen. Das bedeutet konkret: Sie zeigt nur News oder Veranstaltungen an, für die sich die Nutzerin oder der Nutzer auch interessiert.

Entwickelt wurde die City-App Gelsenkirchen vom regionalen IT-Dienstleister GELSEN-NET. Dank der modularen Bauweise kann die App in Zukunft mit weiteren Rubriken angereichert werden. Über das integrierte Feedback-Formular können Nutzerinnen und Nutzer jederzeit Kritik, Anregungen oder eigene Ideen einbringen.

Die City-App Gelsenkirchen zeichnet sich durch everschiedene Funktionen und Module aus. Zu den aktuellen Rubriken gehören zum Beispiel:

  • Bürgerservices:

Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer alle Links zu den Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung auf einen Blick.

  • Abfuhrtermine:

Wann muss die schwarze Tonne rausgestellt werden? Wann die gelbe? Die City-App liefert die Antwort. Besonders praktisch ist die optionale Push-Funktion: Diese erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, ihre Mülltonnen rechtzeitig rauszustellen.

  • Mängelmelder:

Eine defekte Ampel, Müllablagerungen oder Straßenschäden? Für solche Fälle gibt es in der City-App die Funktion GE-meldet. Mit dem Feature können Schäden und Störungen in Gelsenkirchen samt Bild und genauen GPS-Daten gemeldet werden – und zwar schnell und unbürokratisch.

  • Free Wifi:

Nach einmaliger Anmeldung stellt das Modul automatisch eine Verbindung zu einem der rund 500 Free Wifi-Hotspots her, sobald die Nutzenden sich in der Nähe eines Hot-Spots befinden.

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie sich auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst machen, sollten Sie genau überlegen, welche Hilfe beispielsweise für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie zunächst, für welche Fälle Sie professionelle Hilfe benötigen. Hier kann im Vorfeld die Beratung durch einen Pflegestützpunkt hilfreich sein.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
  • Klären Sie zum Beispiel, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt.
  • Bei Vorbereitung und Auswahl kann unsere Checkliste helfen.

Entscheiden Sie sich für den Einsatz professioneller Dienste, sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Denn die Leistungen und Preise der Pflegedienste können durchaus unterschiedlich sein. Die Anschriften der Pflegedienste in Ihrer Nähe und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie in Pflegestützpunkten oder bei Ihrer Pflegekasse.

Bei der Auswahl des Anbieters kann die folgende Checkliste helfen:

  • Sinnvoll ist es, vorab den genauen Bedarf zu klären,  welche Hilfe durch Angehörige und den Pflegedienst nötig ist.
  • Überlegen Sie, ob der Pflegedienst bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll.
  • Klären Sie mit der Pflegekasse, ob Leistungen zur Verfügung stehen und die Pflegekasse Teile der Kosten übernimmt.
  • Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt und er auf individuelle Anforderungen spezialisiert ist. So gibt es zum Beispiel Pflegedienste für Kinderkrankenpflege oder für Patienten, die beatmet werden müssen.
  • Wenn es um die konkrete Auswahl eines Pflegedienstes geht, ziehen Sie durchaus mehrere in die engere Auswahl.
  • Danach sollten diese Sie vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und beraten.
  • Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihre Wünsche erfüllen können.
  • Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
  • Gibt es eine Kontaktperson für Ihre Wünsche und Beschwerden?
  • Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen! Dieser gibt Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel Sie eventuell zuzahlen müssen.
  • Der Pflegevertrag sollte schriftlich geschlossen werden. Darin müssen Leistungen und Kosten geregelt sein.
  • Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er sein Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist im Vertrag geregelt sein, damit man ausreichend Zeit für die Suche einer Alternative hat.
  • Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen. Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
Harthorststr. 6a
45899 Gelsenkirchen-Horst

www.wbg-horst.de