Autor: Heidi Hagemann

Städtischer Service per App direkt aufs Handy

Die City-App Gelsenkirchen bringt alles unter einen Hut: Denn sie bietet einen zentralen Zugang zu zahlreichen Inhalten und Services der Stadt Gelsenkirchen. Das Besondere: Die App ist smart und passt sich seiner Nutzerin oder seinem Nutzer an. Die City-App Gelsenkirchen ist ab sofort für Android und iOS in den bekannten Stores verfügbar.

Die City-App Gelsenkirchen bündelt Inhalte verschiedener städtischer Bereiche. Sie deckt perspektivisch unter anderem Inhalte und Services aus Verwaltung, Bürgerservice, ÖPNV, Energieversorgung sowie Freizeit ab und erübrigt so das Herunterladen sowie die Nutzung mehrerer Apps.

Die City-App Gelsenkirchen ist „smart“ und lernt dazu: Ihr „Feed“ ist zugeschnitten auf den jeweiligen Nutzer. Denn die App orientiert sich am individuellen Nutzungsverhalten und den ausgewählten Interessen. Das bedeutet konkret: Sie zeigt nur News oder Veranstaltungen an, für die sich die Nutzerin oder der Nutzer auch interessiert.

Entwickelt wurde die City-App Gelsenkirchen vom regionalen IT-Dienstleister GELSEN-NET. Dank der modularen Bauweise kann die App in Zukunft mit weiteren Rubriken angereichert werden. Über das integrierte Feedback-Formular können Nutzerinnen und Nutzer jederzeit Kritik, Anregungen oder eigene Ideen einbringen.

Die City-App Gelsenkirchen zeichnet sich durch everschiedene Funktionen und Module aus. Zu den aktuellen Rubriken gehören zum Beispiel:

  • Bürgerservices:

Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer alle Links zu den Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung auf einen Blick.

  • Abfuhrtermine:

Wann muss die schwarze Tonne rausgestellt werden? Wann die gelbe? Die City-App liefert die Antwort. Besonders praktisch ist die optionale Push-Funktion: Diese erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, ihre Mülltonnen rechtzeitig rauszustellen.

  • Mängelmelder:

Eine defekte Ampel, Müllablagerungen oder Straßenschäden? Für solche Fälle gibt es in der City-App die Funktion GE-meldet. Mit dem Feature können Schäden und Störungen in Gelsenkirchen samt Bild und genauen GPS-Daten gemeldet werden – und zwar schnell und unbürokratisch.

  • Free Wifi:

Nach einmaliger Anmeldung stellt das Modul automatisch eine Verbindung zu einem der rund 500 Free Wifi-Hotspots her, sobald die Nutzenden sich in der Nähe eines Hot-Spots befinden.

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie sich auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst machen, sollten Sie genau überlegen, welche Hilfe beispielsweise für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie zunächst, für welche Fälle Sie professionelle Hilfe benötigen. Hier kann im Vorfeld die Beratung durch einen Pflegestützpunkt hilfreich sein.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
  • Klären Sie zum Beispiel, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt.
  • Bei Vorbereitung und Auswahl kann unsere Checkliste helfen.

Entscheiden Sie sich für den Einsatz professioneller Dienste, sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Denn die Leistungen und Preise der Pflegedienste können durchaus unterschiedlich sein. Die Anschriften der Pflegedienste in Ihrer Nähe und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie in Pflegestützpunkten oder bei Ihrer Pflegekasse.

Bei der Auswahl des Anbieters kann die folgende Checkliste helfen:

  • Sinnvoll ist es, vorab den genauen Bedarf zu klären,  welche Hilfe durch Angehörige und den Pflegedienst nötig ist.
  • Überlegen Sie, ob der Pflegedienst bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll.
  • Klären Sie mit der Pflegekasse, ob Leistungen zur Verfügung stehen und die Pflegekasse Teile der Kosten übernimmt.
  • Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt und er auf individuelle Anforderungen spezialisiert ist. So gibt es zum Beispiel Pflegedienste für Kinderkrankenpflege oder für Patienten, die beatmet werden müssen.
  • Wenn es um die konkrete Auswahl eines Pflegedienstes geht, ziehen Sie durchaus mehrere in die engere Auswahl.
  • Danach sollten diese Sie vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und beraten.
  • Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihre Wünsche erfüllen können.
  • Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
  • Gibt es eine Kontaktperson für Ihre Wünsche und Beschwerden?
  • Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen! Dieser gibt Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel Sie eventuell zuzahlen müssen.
  • Der Pflegevertrag sollte schriftlich geschlossen werden. Darin müssen Leistungen und Kosten geregelt sein.
  • Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er sein Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist im Vertrag geregelt sein, damit man ausreichend Zeit für die Suche einer Alternative hat.
  • Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen. Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Das aktuelle Magazin für Mitglieder zum Download

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“, Ausgabe Nr. 38, der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Neubau Markenstraße – es geht voran
  • Wohnungsabnahme mit dem iPad
  • WBG Horst jetzt bei Facebook und Instagram
  • Energie sparen und den Geldbeutel schonen
  • Diakoniewerk Gelsenkirchen: Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine
  • … und vieles mehr

Sie können das neue Magazin hier lesen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Jetzt Stromkosten senken und sparen

Ein Grad mehr im Kühlschrank senkt Ihren Stromverbrauch um 6 %

Stellen Sie die Temperatur im Kühlschrank richtig ein: 7 Grad im oberen Fach reichen vollkommen aus. Wenn Sie die Temperatur um nur 1 Grad höherstellen, sinkt Ihr Stromverbrauch bereits um etwa 6 Prozent. Im Gefrierschrank sind Minus 18 Grad optimal.

Sanitäranlagen überprüfen

Sparduschkopf in Badewanne und Dusche sowie ein Strahlregler („Perlator“) beim Wasserhahn zahlen sich aus. Denn auch warmes Wasser verbraucht Energie und verursacht Energiekosten. Stellen Sie außerdem die Temperatur am Durchlauferhitzer nicht zu hoch ein: Am besten so, dass der Wasserhahn auf „ganz heiß“ die angenehmste Temperatur hat.

Spülmaschine voll machen

Räumen Sie Ihre Spülmaschine möglichst voll, um Wasser und Energie zu sparen. Nutzen Sie das Eco-Programm oder niedrige Temperaturen von 45 bis 55 Grad. Die Programme laufen zwar etwas länger, sparen aber Wasser und Energie.

Waschen Sie mit niedrigen Temperaturen

Waschen Sie mit niedrigen Temperaturen von 30 bis 40 Grad. Das reicht bei normal verschmutzter Alltagswäsche völlig aus und hat auch den Vorteil, dass Ihre Kleidung länger hält. Lassen Sie Ihre Wäsche einfach an der Luft trocknen, statt im Wäschetrockner. Das geht auch im Winter. Nutzen Sie Eco-Programme auch beim Waschen.

Noch mehr Energiespartipps finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreise

Frischekur für den Garten zum Frühling

Mit den ersten warmen Temperaturen erwacht die Natur aus ihrem Winterschlaf. Mit diesen Tipps wird der Garten frühlingsfit:

Gut vorbereiten

Ein erster Check verrät: Welche Pflanzen haben den vergangenen Herbst und Winter überlebt? Gut hinschauen: Nicht alles ist tot, nur weil es auf den ersten Blick so aussieht. Bambus etwa rollt sich bei Frost zusammen und kommt mit viel Wasser wieder zu Kräften. Kontrollieren Sie zudem Ihre Beete auf hochgefrorene Pflanzen, deren Boden Sie leicht andrücken sollten. Wer jetzt Unkraut und Schnecken beseitigt, spart sich in den nächsten Wochen viel Arbeit.

Erst Umgraben, dann ruhen lassen

Man sollte – sofern nicht schon im Herbst geschehen – die Beete im Frühling umgraben. Besonders wichtig ist das bei schweren Böden mit einem hohen Lehm- und Tongehalt. Dann die Erde glatt harken, Steine und weiteres Unkraut entfernen. Danach den Boden vor der Neubepflanzung ruhen lassen. So gelangen wichtige Mikroorganismen wieder an die Oberfläche.

Erste Aussaat ab Anfang März

Eine Aussaat sorgt schon ab Anfang März für schöne Blumen und Gemüse im heimischen Garten. Achten Sie aber auf den angegeben Mindestabstand zwischen den Samen und benutzen Sie Blumenerde von guter Qualität. Nachfolgend die Samen mit etwas Erde bedecken, die Stellen andrücken und mit einer Gießkanne mit Brauseaufsatz wässern.

Pflanzen zurückschneiden

Stauden, die im Frühling schon recht groß sind, wachsen im Laufe des Jahres nur noch weiter. Verschaffen Sie daher den umliegenden Pflanzen mit einer Gartenschere mehr Licht und Raum. Schneiden Sie ruhig großzügig ab: Sie werden mit einem starken Wachstum und einer guten Blüte belohnt. Der Frühling ist zudem ideal, um mehrjährige Kräuter wie Lavendel und Rosmarin oder auch Rosen zurückzuschneiden. Der Boden sollte dafür aber trocken sein.

Gemüse für den Nutzgarten

Kümmern Sie sich nun um Ihren Nutzgarten: Lockern Sie den Boden auf, entfernen Sie unnötiges Laub und störendes Unkraut. Anschließend düngen Sie die Beete, sofern Sie es noch nicht im Herbst getan haben und breiten Sie eine dunkle Folie auf dem kalten Boden des Beets aus. So stellen Sie sicher, dass die Erde für die Aussaat vorgewärmt wird, denn die Folie speichert die Sonnenwärme und gibt diese an den Boden weiter. So können Sie bei frostfreiem Wetter im Frühling Brokkoli, Porree, Zwiebeln, Erbsen, Spinat & Co. einsäen.

Frühblüher sorgen für Farbakzente

Gladiolen, Dahlien und Lilien kann man problemlos einpflanzen, nachdem die Sauerkirsche geblüht hat. Tulpen, Iris, Stiefmütterchen, Krokusse oder Mini-Narzisse sind typische Frühblüher. Balkon- und Kübelpflanzen, die drinnen überwintert haben, sollten erst Mitte Mai ihren Weg zurück nach draußen finden.

Pflanzen und Gartenboden richtig düngen

Gartenpflanzen brauchen im Frühling Dünger. Stauden, Rosen und Rhododendren sollten am besten im April gedüngt werden. Langzeitdünger ist für Pflanzen geeignet, die Blüten oder Früchte entwickeln. Doch allgemein gilt: Jede Pflanze und auch jeder Gartenboden hat andere Bedürfnisse. Informieren Sie sich also vorab, welcher Dünger in Ihrem Fall richtig ist. Achten Sie dabei auf den natürlichen Nährstoffgehalt und den pH-Wert.

Trotz gestiegener Erdgaspreise keine Erhöhung

3,97 Cent anstatt 7,21 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) – dank des bereits im August abgeschlossenen Vertrages der Geschäftsführung der WBG Horst mit Gelsenwasser dürfen die Mitglieder mit weniger hohen Heizkosten rechnen im Vergleich zu anderen Verbrauchern. „Das freut uns natürlich sehr, da die gestiegenen Erdgas- und Heizkostenpreise ja gerade vielen Menschen finanziell zu schaffen machen“, erklärt Christian Hörter.

Der Vertrag ist seit dem 1. Januar gültig und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Dies betrifft etwa 95 Prozent des Bestandes, also alle Wohnungen, bei denen sich die Gas-Sammelheizungen im Keller befinden.

Hinzu kommt allerdings noch die gesetzlich erstmals erhobene CO²-Steuer, dies führt in der aktuellen Abrechnung zum Teil zu höheren Nachzahlungen. Darauf weist die WBG Horst hin.

Verträge und Onlineshopping: Mehr Rechte in 2022

Kündigungsbutton

Wird Verbrauchern zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, über eine Homepage einen Laufzeitvertrag abzuschließen, dann muss ab dem
1. Juli 2022 auf der Homepage zusätzlich ein Kündigungsbutton platziert werden, über den der Vertrag wieder gekündigt werden kann.

Verbraucher sollen ihre Verträge dadurch künftig schneller und leichter wieder beenden können. Bislang sind die Möglichkeiten zur Kündigung oftmals nur nach langwieriger Suche zu finden.

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, man kann die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.

Dadurch werden Verbraucher besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.

Haustürgeschäfte: Aufforderung zur sofortigen Zahlung unzulässig

Kostenträchtiger Abzocke an der Haustür schiebt der Gesetzgeber ab dem 28. Mai 2022 einen Riegel vor: Bei Verträgen, die bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung zustande gekommen sind, darf nicht mehr am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden.

Ausnahme: Wenn die Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten wollen. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Finanzen: Das ändert sich 2022 für die Verbraucher

Steuern, Mindestlohn, Unterhalt: Im neuen Jahr ändert sich einiges bei den Finanzen. Wo kann Geld gespart werden?

So wird beispielsweise der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht. Im zweiten Halbjahr gibt es eine Steigerung auf 10,45 Euro.

Auch die Arbeitslosengeld-II-Sätze – Hartz IV genannt -, das Wohngeld und der Kinderzuschlag werden jeweils um einige Euro angehoben; damit sollen die stetig steigenden Lebenshaltungskosten leichter zu stemmen sein.

Für Kinder mit getrennt lebenden Eltern gibt es zusätzlich etwas mehr Unterhalt. Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst: Der Mindestunterhalt für Kinder bis sechs Jahren beträgt dann 396 Euro. Bisher waren das 393 Euro. Der Satz steigt mit dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Ein wenig Entlastung ist auch durch die Einkommensteuer zu erwarten. Denn wie jedes Jahr wird hier der Grundfreibetrag etwas angehoben: Für Ledige steigt er auf 9984 Euro; erst wenn diese Grenze überschritten ist, ist das jährliche Einkommen zu versteuern. Das bedeutet ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021.

Verheirateten Paaren stehen 19.968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher.Auch bei der Vorsorge tut sich etwas: Die steuerfreien Beiträge für eine Basis-Altersvorsorge werden nach oben korrigiert.

Wer in die Rürup-Rente oder die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, kann als Alleinstehende bis zu 25.639 Euro als Sonderausgaben beim Finanzamt angeben, Paare doppelt so viel.

Das war ein Fest! 125. Geburtstag der WBG Horst

Die „alte Dame“  WBG Horst ist in diesem Jahr 125 Jahre jung geworden und dazu stieg am 16. Oktober auf dem ehrwürdigen Schloß Horst eine große Party in und vor der Glashalle.

Christian Hörter (Foto) begrüßte im Rahmen einer bewegenden Rede rund 150 Gäste, darunter auch Vertreter aus der Wohnungswirtschaft und Politik. Zum Beispiel Bürgermeister Werner Wöll, Dr. Jochen Grütters, stellv. IHK-Hauptgeschäftsführer, Verbandsdirektor Alexander Rychter und befreundete Vertreter der Gelsenkirchener Genossenschaften. Sie alle zollten Christian Hörter großen Respekt und belohnten den WBG-Geschäftsführer mit viel Applaus.

Das gesamte Team der Geschäftsstelle der WBG Horst (Foto) und Teile des Aufsichtsrates waren anwesend. Sie waren besonders stolz auf das gelungene Fest, die vielen Glückwünsche und freuten sich mit den gut gelaunten Gästen.

Zum Start war der „Knappenchor Consolidation Gelsenkirchen“ zu Gast und begeisterte die Anwesenden mit der imposanten Sangeskraft und dem Steigerlied.

Danach folgt der offizielle Teil mit Festreden und Ehrungen, zum Beispiel von Verbandsdirektor Alexander Rychter (Foto: rechts)

Mittags vergnügte „Hausmeister Klopotek“ die Gäste mit Anekdoten aus dem Pott und witzigen, selbst komponierten Ruhrgebiets-Liedern.

Im Anschluß gab es ein fröhliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen, Bier und Grillgut an der frischen Luft. Der Caterer Borutta war mit einem Airstream (Foto) angereist und der Getränkedienst Reinbur löschte mit seinem Team und frischem Stauder-Bier und Softgetränken die durstigen Kehlen der feiernden Gäste.

Für die kleinen Gäste gab es ebenfalls jede Menge Highlights, zum Beispiel eine lustige Hüpfburg und Kinderschminken vom Kinderschutzbund Essen.

 

Fotos: Henning Hagemann

Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
Markenstr. 43
45899 Gelsenkirchen-Horst

www.wbg-horst.de