Kategorie: Aktuelles

Neue Tourplanung für Restmüll verzögert sich

Der Abfallbetrieb GELSENDIENSTE arbeitet derzeit an einer neuen Tourplanung für die Leerung der grauen Tonnen. Ursprünglich war vorgesehen, dass dies Anfang März umgesetzt wird. Wie sich nun herausgestellt hat, wird für die Überarbeitung der Abfuhrtermine für die insgesamt rund 61.000 Abfallbehälter jedoch mehr Zeit benötigt. Die Änderung der Sammelrouten muss daher verschoben werden.

Somit behalten die gewohnten Wochentage für die Leerung der grauen Tonnen bis auf weiteres ihre Gültigkeit. In diesem Zusammenhang weist GELSENDIENSTE darauf hin, dass die aktuellen Termine der Müllabfuhr in Gelsenkirchen jederzeit online unter www.gelsendienste.de/abfallkalender abgefragt werden können.

Zudem lässt sich auf der Website für jede Adresse ein individueller Abfallkalender zum Ausdrucken herunterladen. Ebenso können die Daten für elektronische Terminplaner exportiert oder eine automatische Erinnerung per E-Mail beauftragt werden.

Weitere Auskunft dazu gibt es telefonisch unter 0209/95420 (Mo-Fr, 8-18 Uhr)

Zum Hintergrund: Warum ist die neue Tourenplanung erforderlich?

Wie GELSENDIENSTE schriftlich mitteilt, ist die Planung der Sammeltouren von vielen Faktoren abhängig. So zum Beispiel von der Entwicklung der Abfallmengen oder Änderungen der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Während sich einzelne Änderungen zumeist innerhalb der bestehenden Routen berücksichtigen lassen, ist zur Optimierung der Touren in größeren zeitlichen Abständen eine komplette Neuplanung erforderlich.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Abfallsammlung möglichst wirtschaftlich erfolgt. Die optimierte Tourenplanung trägt somit dazu bei, die Gebühren für die Abfallentsorgung in Gelsenkirchen auch weiterhin auf einem im Vergleich mit anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr günstigem Niveau zu halten.

Feldmarker Bücherschrank wird gut angenommen

Seit dem 16. August steht der öffentliche Feldmarker Bücherschrank an der Feldmarkstr. 122. Es gibt mehrere Paten, die sich um den Schrank kümmern.

Bereits in der ersten Woche wurde er gut angenommen. Viele Interessierte haben Bücher mitgenommen und nach dem Zeitungsbericht in WAZ und Stadtspiegel haben sich bereits einige Mitstreiter gemeldet, die Bücher spenden oder als Paten fungieren wollen.

Jeder darf seine Bücher dort einstellen. Die Bücher sollten in gutem Zustand und nicht zu alt sowie keine religiösen oder politischen Schriften sein. Auch Werbeflyer oder Plakate sollten bitte nicht im Schrank ausgelegt oder gehängt werden.

Ansprechpartnerin für den Bücherschrank ist Marion Kleinert vom Runden Tisch.

Foto: Runder Tisch Feldmark

Urkunde gegen „schwarze Schafe“

Eine Urkunde, die sie als „Mitglied der Wohnungswirtschaft im Westen“ ausweist, erhielt die Wohnungsbaugenossenschaft Horst jetzt vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW).

Axel Gedaschko, Präsident des GdW, möchte mit diesen Urkunden für seine Mitglieder „uns als Wohnungswirtschaft offensiv von den Marktteilnehmern abgrenzen, die sich außerhalb der Regeln bewegen und die Marktknappheit in Bezug auf Wohnraum ausnutzen.“

Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes seien „verantwortungsvolle, sozial orientierte Vermieter“, meinte dessen Präsident und bezog dabei ausdrücklich den Schalker Bauverein mit ein, der zum Gelsenkirchen-Wattenscheider Genossenschafts-Verbund „gut & sicher wohnen“ gehört.

„Wir sind diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bauen und bewirtschaften. Wir sind diejenigen, die auch Menschen mit geringem Einkommen ein Zuhause geben, sich um Nachbarschaft und Integration kümmern und Heimat schaffen“, betonte Axel Gedaschko.

Der Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Horst um Christian Hörter, Torsten Cunz und Thomas Kessel begrüßte die Aktion des Bundesverbandes ausdrücklich: „Wohnungsgenossenschaften sind Einrichtungen mit besonderem Charakter. Durch den Kauf von Anteilen wird jedes Mitglied Miteigentümer des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes. Demzufolge erhält man nicht nur Wohnraum, sondern auch ein lebenslanges Wohnrecht.“

Wohnungsgenossenschaften spekulieren nicht mit ihrem Wohnungsbestand, denn ihr satzungsgemäßes Ziel ist es nicht, möglichst viel Gewinn zu erzielen.

Vielmehr ist das Interesse ihrer Mitglieder die Schaffung und vor allem der langfristige und nachhaltige Erhalt von Wohnraum. Dazu gehört, dass sie jedes Jahr überdurchschnittlich viel in die Modernisierung und die Renovierung investieren.

Änderungen seit dem 1. Juli für die Bürger (Teil 2)

Neue Frist für Steuererklärungen ist der 31. Juli

Bislang musste der Verbraucher selbst verfasste Steuererklärungen bis zum 31. Mai abgeben. Seit 2019 gibt es dafür zwei Monate länger Zeit. Das bedeutet, Formulare und Unterlagen für das zurückliegende Jahr müssen erst bis zum 31. Juli vorliegen.

Aber: Mit der Fristverlängerung kommt auch eine strengere Handhabe bei Verspätungen. Diejenigen, die ihre Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgeben, müssen für jeden „überzogenen“ Monat mindestens 25 Euro zahlen.

Wer sich bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein Unterstützung holt, kann sich noch etwas Zeit lassen – und zwar bis Ende Februar 2020. Bislang galt der 31. Dezember als Stichtag.

Gesetzesanpassung: Midijobber dürfen ab Juli mehr verdienen

Wer mehr als 450 Euro im Monat verdient, die Obergrenze von 850 Euro brutto aber nicht überschreitet, gilt als sogenannter Midijobber. Zum 1. Juli 2019 passt der Gesetzgeber diesen Verdienstrahmen an. Ab dann dürfen Arbeitnehmer in einem Midijob mehr verdienen, und zwar 1300 Euro brutto. Das ist insofern wichtig, weil nun bis zu diesem Betrag nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Und es gibt noch eine wichtige Änderung: In Zukunft erwerben Arbeitnehmer in einem Midijob die volle Rentenanwartschaft. Das bedeutet: Der Arbeitnehmeranteil muss nicht mehr aus eigenen Mitteln aufgestockt werden, um später volle Rentenleistungen zu erwerben.

Pfändungsgrenzen steigen zum 1. Juli

Die Pfändungsgrenzen werden ab dem 1. Juli um rund vier Prozent erhöht. Damit haben Menschen, gegen die eine Pfändung vorliegt, in Zukunft etwas mehr Geld. Laut Verbraucherzentrale NRW steht Betroffenen bei der Pfändung ihrer Einkommen auf der untersten Stufe fortan ein Freibetrag von 1179,99 Euro monatlich zu, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt.

Wichtig zu beachten: Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, bei der Auszahlung des Lohns die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch anzupassen. Dennoch sollten sich Schuldner beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob sie die neuen Werte nach der Pfändungstabelle wirklich anwenden. So können sie verhindern, dass diese an den Gläubiger irrtümlich zu viel Geld auszahlen.

Quelle: Focus.de

Änderungen seit dem 1. Juli für die Bürger (Teil 1)

Am 1. Juli hat sich einiges geändert. Es gibt mehr Kindergeld und Rente, die Post erhöht ihre Portogebühren.

Rente:

Die knapp 20 Millionen Rentner in Deutschland können sich über eine spürbare Aufstockung ihrer Bezüge freuen. So steigen die Renten in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und die im Osten sogar um 3,91 Prozent. Damit nähern sich auch die Renten in Ost und West weiter an.

Beispiel: Bei einer bisherigen monatlichen Rente von 1000 Euro sind dies 31,80 Euro mehr (Bei Bezügen aus West-Beiträgen).

Kindergeld:

Auch Familien mit Kindern erhalten mehr Geld, sie bekommen Eltern für jedes Kind zehn Euro mehr Kindergeld. Die Beiträge werden automatisch angepasst.

Porto-Preise:

Teurer seit dem 1. Juli sind die Porto-Preise der deutschen Post: Ein Standardbrief kostet statt 70 Cent nun 80 Cent. Postkarten müssen mit 60 Cent, statt wie bisher 45 Cent frankiert werden. Auch alle weiteren Briefarten werden deutlich teurer. Vorhandene Briefmarken erhalten ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Um das neue Porto exakt aufkleben zu können, bietet die Post unter anderem eine Zehn-Cent-Ergänzungsmarke an. Hier gibt es eine genaue Übersicht.

 

Foto: Deutsche Post AG

Die Diakonie bietet diskrete und anonyme Hilfe

Beziehungsprobleme, Niedergeschlagenheit, Ängste, ein persönlicher Verlust – man kann schnell in eine Krise geraten und sich überfordert fühlen. Dies kann jeden von uns treffen.

Zum Glück gibt es Beratungsdienste, an die man sich in schwierigen Situationen wenden kann. Die Evangelische Beratungsstelle für Ehe- und Lebensfragen, Schwangerschaftskonfliktberatung in Buer ist eine davon. Ulrich Knudsen ist der zuständige Fachbereichsleiter vor Ort. Unterstützt wird der Evangelische Pfarrer von einem achtköpfigen Team, dass sich aus verschiedenen Fachrichtungen der Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik und Theologie zusammen setzt.

Die Evangelische Beratungsstelle unterteilt sich in zwei große Themenschwerpunkte. Das ist zum einen die Ehe-, Partnerschafts- und Lebensberatung und zum anderen die allgemeine Schwangerschafts-, aber auch die Schwangerschafts-Konfliktberatung. Wer sich entscheidet, Probleme in der Partnerschaft oder Familie mit fachlicher Hilfe bewältigen zu wollen, erhält Unterstützung und Beratung in Form von Einzel- und Paargesprächen.

Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt. Infos und Terminvergabe unter Telefon: 0209/37344

Foto: Heidi Hagemann

Kaffee zum Mitnehmen im umweltfreundlichen GE-Becher

„Coffee to go“ ist beliebt und praktisch. Aber es schont nicht gerade die Umwelt. Daher hat die Stadt jetzt einen neuen umweltfreundlichen Mehrwegbecher im passenden Stadtblau. Selbst die größten Morgenmuffel sollten wach werden, der Becher fasst 0,4 Liter und ist zum Preis von vier Euro erhältlich.

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Wichtige Versicherungen für Mieter

Wer zahlt, wenn was passiert?

Ob eine ausgelaufene Waschmaschine, ein bei Regen vollgelaufener Keller oder eine Scheibe, die zerbrochen ist, weil durch Zugluft die Tür zugefallen ist: Ein Schaden an Mobiliar oder Wohnung kann schneller entstehen als man denkt. Um die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung abzudecken, gibt es eine Reihe von wichtigen Versicherungen für Mieter.

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Was sich 2019 für die Bürger ändert (Teil 4)

Beiträge für die Pflegeversicherung steigen

In der Pflegeversicherung kommt es zu einer Beitragssteigerung um 0,3 Prozent. Begründung ist, dass in der Pflegeversicherung mehr Geld benötigt wird, um dem bestehenden Pflegenotstand entgegenzuwirken. Damit müssten Arbeitnehmer mit Kind bald 2,85 Prozent ihres Bruttoeinkommens an die Pflegekasse abgeben. Da die Kosten zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden, müssen Angestellte demnach bald 1,425 Prozent statt bisher 1,275 Prozent zahlen.

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Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
Markenstr. 43
45899 Gelsenkirchen-Horst

www.wbg-horst.de