Kategorie: Aktuelles

Frohe Ostern!

Das Team der WBG Horst wünscht allen Mitgliedern und Dienstleistern ein frohes Osterfest. Bitte wenden Sie sich im Notfall an unsere Partnerunternehmen. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage: wbg-horst.de/service/#notdienste

Der Frühling lässt vorsichtig grüßen

Nun ist der harte Winter erstmal vorbei. Und auch wenn der Schnee sehr schön war, sind wir alle doch ein bisschen froh, dass die Temperaturen nun wieder deutlich auf über Null klettern. Die ersten Tulpen als Frühlingsboten sind jedenfalls schon da und machen in der Vase auf dem Tisch oder später dann draußen im Beet oder im Blumenkasten auf dem Balkon einfach gute Laune. Bis zum „echten“ Frühlingsanfang ist es aber noch eine Weile hin. Also schnell Tulpen kaufen: Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude!

Werde Mitglied im Team! Azubi gesucht

Die WBG Horst bietet im nächsten Jahr zum 1. August 2026 einen Ausbildungsplatz zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau an. Alle Infos zum Berufsbild und zur Ausbildung gibt es auf der Seite www.immokaufleute.de. Über aussagekräftige Bewerbungen freut sich das Team unter info@wbg-horst.de und steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen

Wer sich seine Miete nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.

Die Bundesregierung und die Länder möchten angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte können es nun erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen.

Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte.

Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können.

Für Anträge ist die Wohngeldstelle der Stadt Gelsenkirchen Ihr Ansprechpartner. Eine Übersicht und die notwendigen Formulare gibt es hier.

Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • denen als Rentner oder Bewohner von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind

Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern

Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?

Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle. Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.

Wie viel Geld erhält man im Schnitt?

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss 
  • Mietbescheinigung, auszufüllen von der WBG Horst
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Unser neues Magazin: Ausgabe 45

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ Nr. 45 der Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten von der WBG Horst und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Unser neuer Hausmeister Gerd Tümmler
  • Das neues Team der WBG Horst mit Geschäftsführer Alfred Krausenbaum
  • Rückblick Mieterfest Hesterkampsweg
  • Azubi zum 1.8.2026 gesucht
  • „Gießkannenhelden Malerstraße“,

    Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Wichtige Versicherungen: Hausrat und Haftpflicht

Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:

Haftpflichtversicherung:

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.

Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.

Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Man sollte auch unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.

Hausratversicherung:

Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.

Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.

Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.

Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Günstige Gästewohnungen in Hamburg, Berlin & Co

Ein Kurztrip nach Berlin oder Hamburg gefällig? Dann werfen Sie einen Blick in den Gästewohnungsservice der Genossenschaften. Mitglieder der WBG Horst haben die Möglichkeit, kostengünstig sogenannte Gästewohnungen in verschiedenen Städten Deutschlands anzumieten und dort einen Kurzurlaub zu verbringen. Die angebotenen Wohnungen können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/gaestewohnung-finden/guestflats

Zusätzlich gibt es einen Katalog, den man unter folgendem Link durchblättern kann:

https://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/application/files/2716/9805/2113/Stadt_Land_Fluss_und_Meer_Gaestewohnungskatalog_2023-24_23.10.2023.pdf

Magazin: Ausgabe 44

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten von der WBG Horst und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Staffelstab-Übergabe bei der WBG-Horst
  • Fusion der WBG Horst mit der Heimfried
  • Sanierung Hesterkamp nimmt Fahrt auf
  • Gelsenkirchen feiert 150 Jahre
  • Gießpatenschaften gegen die Klimakrise
  • Austausch Rauchmelder ist essenziell

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Mit eigenem Projekt zum Klima in der Stadt mitmachen!

Beim „Grünen Bürgerbudget“ sucht die Stadtverwaltung konkrete Projektideen zur Klimaanpassung aus der Stadtgesellschaft. Egal, ob es um Hochbeete, Begrünungen oder ganz andere, innovative Ansätze geht: unter mitmachen.gelsenkirchen.de können Ideen eingereicht werden. Dazu stehen finanzielle Mittel in Höhe von maximal 500.000 Euro zur Verfügung. 

Wie das genau funktioniert, steht auf einer Sonderseite zu dem Thema. Foto: Stadt Gelsenkirchen

Winterdienst ist Pflicht

Die Mitglieder unserer Genossenschaft sind verpflichtet, den Winterdienst zu übernehmen. Dazu gehört, Schnee auf Gehwegen rechtzeitig zu räumen und bei Glätte geeignete Streumittel wie Sand oder Splitt zu verwenden.

Es gilt werktags die Räum- und Streupflicht ab 7 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr. Salz sollte nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, um Umwelt und Pflanzen zu schonen.

Gehwege müssen so geräumt sein, dass auch Kinderwagen, Rollstühle und Fußgänger sicher passieren können. Bei Straßen ohne Gehweg ist ein schmaler Streifen entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten.

Wer seine Pflicht nicht erfüllt, riskiert Bußgelder und haftet bei Unfällen durch Glätte. Mieter sollten daher prüfen, ob die Winterdienstpflicht im Mietvertrag geregelt ist oder der Vermieter eine Firma damit beauftragt hat.

Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
Markenstr. 43
45899 Gelsenkirchen-Horst

www.wbg-horst.de