Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen
Wer sich seine Miete nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.
Die Bundesregierung und die Länder möchten angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte können es nun erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen.
Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte.
Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?
Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können.
Für Anträge ist die Wohngeldstelle der Stadt Gelsenkirchen Ihr Ansprechpartner. Eine Übersicht und die notwendigen Formulare gibt es hier.
Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und
- zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
- denen als Rentner oder Bewohner von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
- die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind
Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.
Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?
Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern
Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?
Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle. Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.
Wie viel Geld erhält man im Schnitt?
Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.
Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.
Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?
Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:
- den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss
- Mietbescheinigung, auszufüllen von der WBG Horst
- Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
- Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW