Ist meine Patientenverfügung noch gültig?

Diese Frage sollte man sich von Zeit zu Zeit stellen?

Eine Patientenverfügung ist eine Festlegung im voraus, ob und wie man in bestimmten Situationen behandelt werden möchte. Immer wieder gehen durch die Medien beunruhigende Meldungen zum Thema Patientenverfügung um. Jedes Mal fragen sich viele Menschen, ob die vorhandene Patientenverfügung noch gültig ist oder ob eine neue erstellt werden muss.

Laut Gesetz muss die Patientenverfügung schriftlich durch eine volljährige Person erstellt werden, zu einem Zeitpunkt, in dem die bestimmten Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe nicht unmittelbar bevorstehen. Ausführliche und hilfreiche Informationen zu der Formulierung einer Patientenverfügung finden Sie in vielen Quellen, z. B. in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter dem Titel „Patientenverfügung“ oder in dem Informationsheft „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“ der Ärztekammer Nordrhein. (Beide Hefte können kostenlos beim Herausgeber bestellt werden).

Sehr wichtig ist, dass Ihre Patientenverfügung keine allgemeinen Formulierungen wie „Ich wünsche keine lebensverlängernde Maßnahmen“ enthält, sondern dass sich Formulierungen auf konkrete ärztliche Maßnahmen oder Krankheiten und Behandlungssituationen beziehen. Die Patientenverfügung ist dann aussagekräftig und nachvollziehbar, wenn sie detailliert und individuell formuliert ist. Auch ein vorgefertigtes Formular kann man durch persönliche Anmerkungen ergänzen.

Sollten Sie zu Ihrer Patientenverfügung Fragen haben, können Sie sich gerne bei der für Ihre Wohnungsbaugenossenschaft zuständigen Sozialarbeiterin weiter informieren. Für die „gut & sicher wohnen“-Genossenschaften in Gelsenkirchen und Watt enscheid ist Ihre Ansprechpartnerin Katharina Polonski, Telefon 0151 – 14 31 50 10.

Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
Harthorststr. 6a
45899 Gelsenkirchen-Horst

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