Hilfe im Haushalt und Betreuung bei Krankheit

Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit oder einer OP im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept.

Voraussetzung dafür ist, dass es zu Hause niemanden gibt, der bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.

Tipps für den erfolgreichen Antrag bei der Krankenkasse:

In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge man noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten kann. Zum Beispiel bei folgenden Aufgaben: Wäsche, Putzen, Kochen, Einkauf und Botengänge sowie Betreuung der Kinder.

Antrag

Eine Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt kann man bei der Krankenkasse schriftlich beantragen. Dazu ist eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes nötig, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind und, ab wann die Hilfe notwendig ist und zwar für wie lange und in welchem Umfang. Damit dies reibungslos klappt, sollte der Antrag am besten schon während des Krankenhausaufenthalts erfolgen.

Dauer

Sollen in erster Linie Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik. Danach ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für maximal 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.

Wahlfreiheit

Eine passende Haushaltskraft kann man bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten. Es ist sinnvoll, nach passenden Anbietern zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten. Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen. Setzen Sie auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt.

Kosten

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen 10,25 € pro Stunde. Grundsätzlich können sämtliche Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, von den Krankenkassen erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. Als angemessen gilt in der Regel ein 8-stündiger Einsatz pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag bedeutet dies 82 €.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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