Mehr Menschen haben ein Anrecht auf Wohngeld

Seit dem 1. Januar gilt die aktuelle Wohngelderhöhung Vor dem Hintergrund der massiv gestiegenen Mieten hatte die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, welches höhere Zuschüsse für Wohnraum vorsieht.

Aktuell geht man davon aus, dass etwa 660.000 Menschen von der Wohngelderhöhung profitieren könnten. Dabei wird das Wohngeld – bei dem es sich um eine Sozialleistung handelt – nur zusätzlich als Mietzuschuss bei Mietern oder Lastenzuschuss bei Eigentümern gezahlt, es muss also ein Einkommen vorhanden sein.

Mit der Erhöhung der Zuschüsse erhalten Zwei-Personen-Haushalte 190 Euro anstatt wie bisher 145 Euro – ein Anstieg um über 30 Prozent.

Ob Sie ein Anrecht auf Wohngeld haben, können Sie – ohne Gewähr – schon einmal hier testen, auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat:

www.bit.ly/2PNOOGK

www.wohngeld.org

Beantragt wird das Wohngeld bei der Stadtverwaltung.

Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G.
Harthorststr. 6a
45899 Gelsenkirchen-Horst

www.wbg-horst.de