Änderungen seit dem 1. Juli für die Bürger (Teil 2)

Neue Frist für Steuererklärungen ist der 31. Juli

Bislang musste der Verbraucher selbst verfasste Steuererklärungen bis zum 31. Mai abgeben. Seit 2019 gibt es dafür zwei Monate länger Zeit. Das bedeutet, Formulare und Unterlagen für das zurückliegende Jahr müssen erst bis zum 31. Juli vorliegen.

Aber: Mit der Fristverlängerung kommt auch eine strengere Handhabe bei Verspätungen. Diejenigen, die ihre Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgeben, müssen für jeden „überzogenen“ Monat mindestens 25 Euro zahlen.

Wer sich bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein Unterstützung holt, kann sich noch etwas Zeit lassen – und zwar bis Ende Februar 2020. Bislang galt der 31. Dezember als Stichtag.

Gesetzesanpassung: Midijobber dürfen ab Juli mehr verdienen

Wer mehr als 450 Euro im Monat verdient, die Obergrenze von 850 Euro brutto aber nicht überschreitet, gilt als sogenannter Midijobber. Zum 1. Juli 2019 passt der Gesetzgeber diesen Verdienstrahmen an. Ab dann dürfen Arbeitnehmer in einem Midijob mehr verdienen, und zwar 1300 Euro brutto. Das ist insofern wichtig, weil nun bis zu diesem Betrag nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Und es gibt noch eine wichtige Änderung: In Zukunft erwerben Arbeitnehmer in einem Midijob die volle Rentenanwartschaft. Das bedeutet: Der Arbeitnehmeranteil muss nicht mehr aus eigenen Mitteln aufgestockt werden, um später volle Rentenleistungen zu erwerben.

Pfändungsgrenzen steigen zum 1. Juli

Die Pfändungsgrenzen werden ab dem 1. Juli um rund vier Prozent erhöht. Damit haben Menschen, gegen die eine Pfändung vorliegt, in Zukunft etwas mehr Geld. Laut Verbraucherzentrale NRW steht Betroffenen bei der Pfändung ihrer Einkommen auf der untersten Stufe fortan ein Freibetrag von 1179,99 Euro monatlich zu, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt.

Wichtig zu beachten: Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, bei der Auszahlung des Lohns die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch anzupassen. Dennoch sollten sich Schuldner beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger erkundigen, ob sie die neuen Werte nach der Pfändungstabelle wirklich anwenden. So können sie verhindern, dass diese an den Gläubiger irrtümlich zu viel Geld auszahlen.

Quelle: Focus.de

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