Was sich 2019 für die Bürger ändert (Teil 4)

Beiträge für die Pflegeversicherung steigen

In der Pflegeversicherung kommt es zu einer Beitragssteigerung um 0,3 Prozent. Begründung ist, dass in der Pflegeversicherung mehr Geld benötigt wird, um dem bestehenden Pflegenotstand entgegenzuwirken. Damit müssten Arbeitnehmer mit Kind bald 2,85 Prozent ihres Bruttoeinkommens an die Pflegekasse abgeben. Da die Kosten zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden, müssen Angestellte demnach bald 1,425 Prozent statt bisher 1,275 Prozent zahlen.

Pfand

Ab Januar wird auch für Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure in Einwegverpackungen ein Pfand fällig. Ab Januar muss der Verbraucher auch dafür 25 Cent zahlen – dies betrifft auch Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Auch für Energydrinks gelte ab Januar ein Pfand, fasst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zusammen. Weiterhin kein Pfand ist auf Säfte ohne Kohlensäure und Wein fällig.

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